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Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla.

© AFP/Jens Schlueter

Update

Angriffe auf Politiker: AfD-Chef Chrupalla bezeichnet härtere Strafen als „Quatsch“

Der AfD-Vorsitzende sieht in einer Verschärfung des Strafrechts kein geeignetes Mittel gegen die zunehmende Gewalt. Eine Mitverantwortung seiner Partei an den Angriffen auf Politiker wies er zurück.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla hat den Vorschlag, Attacken auf Politiker härter zu bestrafen, als „Quatsch“ bezeichnet. „Ein Politiker ist doch nichts Besseres als ein normaler Arbeitnehmer oder Arbeitgeber“, erklärte er am Freitag im rbb-Inforadio. Gleichzeitig betonte der AfD-Chef, dass Gewalt niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein dürfe. „Es ist einfach zu verurteilen, wenn Menschen angegriffen werden – egal aus welcher Gesinnung oder aus welcher Parteizugehörigkeit.“

Nach dem brutalen Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke in Dresden hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern dafür ausgesprochen, Angriffe auf Politiker und Wahlhelfer härter zu bestrafen.

Chrupalla wies eine Mitverantwortung seiner Partei allerdings zurück und führte die Entwicklung eher auf eine fortschreitende gesellschaftliche Spaltung zurück. Politiker von anderen Parteien benutzten mitunter ebenfalls hartes Vokabular, sagte der AfD-Vorsitzende. „Verbale Abrüstung tut uns allen gut.“

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht in einer Strafverschärfung kein geeignetes Mittel, um die Gewalt zu stoppen. „Der Versuch, das gesellschaftliche Problem einer allgemeinen Verrohung der politischen Auseinandersetzung mit dem Strafrecht allein zu lösen, wird scheitern“, hatte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Er sei gleichwohl bereit, sich Vorschläge der Länder zum Strafrecht anzusehen.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.

© dpa/Hannes P Albert

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich nach dem brutalen Angriff auf den sächsischen SPD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Matthias Ecke, am Dienstag zu einer Video-Konferenz getroffen. In einem gemeinsamen Beschluss bat die Innenministerkonferenz die Justizminister, möglichst bald zu prüfen, ob „das spezifische Unrecht, das in dem demokratiegefährdenden Umstand solcher Angriffe zu sehen ist“ im Strafrecht heute schon ausreichend abgebildet sei.

Geprüft werden solle auch, ob „die bewusste Verbreitung von Desinformationen mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung oder Gewalteskalation strafwürdiges Unrecht darstellen“.

Zuletzt hatten sich Angriffe auf Politiker gehäuft. Vergangenen Freitag war Ecke in Dresden beim Plakatieren krankenhausreif geschlagen worden. Am Dienstag hatte ein Mann die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mit einem Beutel, in dem sich ein harter Gegenstand befand, geschlagen und leicht verletzt.

Die Grünen-Spitzenkandidatin für den Stadtrat, Yvonne Mosler, wurde beim Aufhängen von Wahlplakaten in Dresden angerempelt und bedroht. Zwei AfD-Landtagsabgeordnete wurden in Stuttgart am Mittwoch laut Polizei von mutmaßlichen Gegnern der Partei verbal und körperlich attackiert.

Sachsen will einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der einen neuen Straftatbestand vorsieht. Demnach soll die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking geahndet werden. Dabei geht es um Bedrohungssituationen, wie etwa aggressive Aufmärsche vor dem Wohnhaus eines Bürgermeisters.

Der Wortlaut der Vorschläge aus Sachsen liege ihm noch nicht vor, sagte Buschmann. Grundsätzlich müsse das Strafrecht besonderen Anforderungen genügen. „Das heißt, wir können nicht eine unpräzise Formulierung nutzen, die dann möglicherweise auch legitimes Verhalten kriminalisieren würde.“

Auch sei die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. Bürgerinnen und Bürger dürften auch gemeinsam gegenüber einem Politiker Kritik zum Ausdruck bringen. „Das muss man präzise von einer nicht mehr akzeptablen Bedrohungssituation abgrenzen“, betonte der Justizminister. (dpa)

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