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Die Jobcenter zahlen das Bürgergeld.

© dpa/Philipp Znidar

Vermögen, Mieten, Sanktionen: Landkreise fordern schärfere Regeln für Bezieher von Bürgergeld

Die Bezieher der staatlichen Leistung müssten so schnell wie möglich in Arbeit gebracht werden, so der Präsident des Landkreistages. Deshalb sollten neue Kriterien eingeführt werden.

Über die staatlichen Leistungen wird in Deutschland heftig gestritten, besonders im Fokus steht dabei das Bürgergeld. Wer es bezieht, hat bestimmte Mitwirkungspflichten. Bei Verstößen drohen Kürzungen. Der Deutsche Landkreistag fordert nun einem Medienbericht zufolge strengere Regeln.

Der „Spiegel“ schreibt unter Berufung auf ein Beschlusspapier, die bestehende Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann, solle gestrichen werden. Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Diese Regelung lasse sich „mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren“, so der Landkreistag demnach.

Die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflichten spielen eine zentrale Rolle.

Reinhard Sager, Präsident des Landkreistages

Die Vertreter der Landkreise halten es dem Bericht zufolge außerdem für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person zu reduzieren. Auf die genaue Höhe lege sich der Landkreistag aber nicht fest, so der Bericht.

Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen erwerbsfähigen Bezieher von Bürgergeld sollen verschärft werden: „Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen.“

Der Landkreistag plädiert außerdem für strengere Sanktionen. „Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben.“ Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn eine Person der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter „ohne wich­tigen Grund“ nicht folgt.

Reinhard Sager, Präsident des Landkreistages, sagte dem Blatt, das Bürgergeld müsse weiterentwickelt werden, die Betroffenen sollten „so rasch wie möglich“ in Arbeit gebracht werden: „Dabei spielen die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflichten eine zentrale Rolle.“ 

Im Jahr 2023 wurde 15.777 Menschen der Regelsatz des Bürgergelds gekürzt, weil sie sich weigerten, ein Arbeits- oder Weiterbildungsangebot oder einen Ausbildungsplatz anzunehmen. Das berichtete jüngst das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit.

Lebensumstände der Bezieher von Bürgergeld vielfältig

Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz also bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten gekürzt. Die Sanktionen erfolgen stufenweise: Bei wiederholten Verstößen gleich welcher Art wird das Bürgergeld schrittweise um bis zu 30 Prozent gekürzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Webseitedie Lebensumstände der Bürgergeld-Empfänger seien vielfältig. Viele pflegten Angehörige, besuchten Sprachkurse, holten eine Ausbildung nach, seien alleinerziehend oder chronisch erkrankt. „Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeld­beziehenden sind überhaupt arbeitslos und hiervon wiederum verweigern nur einige wenige nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit.“

Die Praxis, so das Ministerium weiter, zeige: „Die allermeisten Menschen wollen arbeiten. Es gibt nur einige wenige Bürgergeld-Beziehende, die zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigern und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten bzw. nicht verringern.“ (lem)

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