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Prozess um Entführung: 3 Jahre Haft für Gehilfen

Sechs Monate nach der spektakulären Entführung eines Berliner Abiturienten ist ein Angeklagter wegen Beihilfe zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Opfer war 13 Tage lang in einer Wohnung in der Sonnenallee festgehalten worden.

Berlin - Der Angeklagte, ein 41-jähriger Deutscher russischer Herkunft, wurde wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und räuberischer Erpressung verurteilt. Das Berliner Landgericht war überzeugt, dass der Kraftfahrer bei der Entführung im August vergangenen Jahres zwar nicht der "planende Hintermann der Entführung", aber der Gehilfe war.

Danach hatte der Angeklagte die Mittäter am 29. August 2006 zum Ort der Geldübergabe nach Pausin (Brandenburg) gefahren und dafür 200 Euro vom Lösegeld als Lohn erhalten. Dem Angeklagten sei bei dem "Fahrdienst" bewusst gewesen, dass es um eine Entführung geht, hieß es. Vor Gericht hatte der 41-Jährige eine Tatbeteiligung "mit Einschränkungen" zugegeben.

Der Abiturient Vadim F. war am 18. August 2006 nach einem Kinobesuch in der Tiefgarage seines Wohnhauses in der Hermannstraße verschleppt worden und erst nach Zahlung eines Lösegelds über 670.000 Euro nach 13 Tagen aus der Geiselhaft freigekommen. Das Opfer war in einer Wohnung in der Sonnenallee festgehalten worden. Einen Tag nach der Geldübergabe war der 20-Jährige dann freigekommen. Die Mutter des jungen Mannes hatte das Lösegeld an den vereinbarten Ort gebracht und in einem Auto hinterlegt. (tso/ddp)

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