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Schadenersatzstreit: Alavi fordert 170.000 Euro wegen Mauerbild

Der Schadenersatzstreit um ein von Deutschland an die Uno verschenktes Mauerbild hat den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der iranische Künstler Kani Alavi sieht sich in seinen Urheberrechten verletzt.

Karlsruhe - Das Berliner Landgericht hatte im Juni 2003 Ansprüche des in Berlin lebenden iranischen Künstler Kani Alavi abgewiesen, der wegen einer Verletzung seines Urheberrechts 170.000 Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik verlangt. Sein Anwalt machte vor dem BGH geltend, der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) habe 2001 das Bild als "Staatsgeschenk" übergeben, ohne dabei den Namen des Künstlers zu nennen.

Das von Alavi 1995 bemalte Originalelement der Berliner Mauer stand ursprünglich am Leipziger Platz in Berlin-Mitte. Die drei bemalten Segmente waren dann am 12. Juli 2001 in einer feierlichen Zeremonie in Berlin von Thierse symbolisch an den damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan übergeben und im April 2002 bei der Uno in New York aufgestellt worden.

Landgericht: "Aufgedrängte Kunst"

Alavi sieht seine Rechte verletzt, weil er beim Festakt in Berlin nicht als Urheber des Werks mit dem Titel "Ost-West-Dialog" genannt worden sei. Zudem hätte die Bundesrepublik für die Übergabe des Bildes an die Uno seine Zustimmung einholen müssen, argumentiert er.

Das Landgericht betonte, dass es ähnlich einem Graffiti um "aufgedrängte Kunst" gehe, also um die Bemalung eines Gegenstands in fremdem Eigentum. Da Alavi das Werk nicht signiert habe, habe er sich selbst nicht als Schöpfer namentlich zu erkennen gegeben. In New York sei an dem Mauerstück überdies eine Tafel mit dem Namen des Künstlers angebracht. Aus Alavis Sicht wird dort aber "nur unzureichend" auf seine Urheberschaft hingewiesen. Der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats des BGH sprach von einem "sehr schwierigen Fall". Wann der BGH sein Urteil verkündet, war am Mittag unklar. (tso/ddp)

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