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Hauptbahnhof: Am siebten Tage trotzdem shoppen

Im Hauptbahnhof haben auch weiterhin manche Läden am Sonntag geöffnet. Heute diskutieren die Abgeordneten über neue Regelungen.

Wem das passende Schuhwerk fehlte, um durch den Schnee zu stapfen, der konnte sich am gestrigen Sonntag am Hauptbahnhof nach einem passenden Paar Stiefel umschauen. Das Schuhgeschäft Tamaris hatte geöffnet. Dabei wollen am Bahnhof sowohl das Bezirksamt Mitte als auch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) bei den dortigen Geschäften mit Bußgeldverfahren die Schließung am Sonntag durchsetzen. Denn auch nach dem durchaus liberalen Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen am Bahnhof nur Waren des touristischen Bedarfs verkauft werden. Für Bernd Steinauer, der diese und auch andere Tamaris-Filialen betreibt, ist die Sonntagsöffnung an diesem Ort ungeheuer wichtig. Der Hauptbahnhof sei ein Wahrzeichen der Stadt, auf den Berlin stolz sein müsse. „Man muss doch fragen, wie sich Berlin als Metropole darstellt.“ In Rom oder New York sei es doch auch selbstverständlich, dass in den dortigen Zentralbahnhöfen verkauft werden darf.

Auch andere Läden lassen sich nicht von einer Öffnung abhalten. „Wir sind für unsere Kunden da“, sagt die Mitarbeiterin im Kristallgeschäft Swarowski und verweist darauf, bis in den Abend geöffnet zu haben. Aber rund zwei Drittel der Geschäfte, die nicht nur Reiseartikel verkaufen, haben seit Jahresanfang am Sonntag geschlossen. Ein Drogeriemarkt schränkt sein Angebot ein. Putz- und Waschmittel sowie Elektrogeräte sind für den Kunden nicht mehr zugänglich.

Das Sonntagsshopping am Hauptbahnhof wie auch im Allgemeinen beschäftigt am heutigen Montag das Landesparlament. Im Wirtschaftsausschuss werden die Abgeordneten sich mit einem Antrag der FDP zum Sonntagsverkauf am Hauptbahnhof beschäftigen: Die Liberalen fordern sogar für sämtliche Fernbahnhöfe Sonderregelungen wie für den Flughafen Tegel, den einzigen Ort in Berlin, an dem sonntags regulär verkauft werden darf.

Außerdem wollen die Parlamentarier darüber diskutieren, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Wie berichtet, hatten die Karlsruher Richter es Anfang Dezember als verfassungswidrig bezeichnet, dass nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz Geschäfte an allen vier Adventssonntagen öffnen können. Dies widerspreche dem Recht auf Religionsausübung. Allerdings sind auch nach dem Urteil weiter Sonntagsöffnungen möglich. Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) will jetzt klären lassen, ob wie bisher zehn Termine möglich sind, die eben anders auf das Jahr verteilt sein müssen. Nach Ansicht des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gibt das Urteil dies her. Verbandsgeschäftsführer Nils Busch-Petersen geht davon aus, dass weiterhin ein oder zwei verkaufsoffene Sonntage in der Vorweihnachtszeit erlaubt werden können. Sigrid Kneist

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