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Hallo, ist hier jemand? Ja, ganz links, ein paar Bauarbeiter. So richtig viel Verkehr wird es hier erst in ein paar Jahren geben.

© dpa

Lärmschutz: Bei den BER-Nachbarn klingeln bald die Gutachter

Nächster Schritt beim Schallschutz für BER-Anwohner: Die Flughafengesellschaft hat jetzt den Auftrag zur Ermittlung der Verkehrswerte für Häuser, die im sogenannten Tagschutzgebiet liegen, europaweit im EU-Amtsblatt ausgeschrieben.

Überschreiten die Kosten für Lärmschutzeinbauten 30 Prozent des Verkehrswertes, gibt’s keinen Anspruch auf baulichen Schutz. Betroffene können sich die Summe dann auch auszahlen lassen.

Rund 14 000 Wohneinheiten liegen im Tagschutzgebiet; 11 500 sind es im Nachtbereich. Für das Tagschutzgebiet haben nach Angaben der Flughafengesellschaft bis zum August 11 365 Berechtigte einen Antrag gestellt. Der Flughafen erwartet, dass bei 75 Prozent von ihnen die Kosten für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern die Kappungsgrenze übersteigen werden. Da nach Angaben der Flughafengesellschaft durchschnittlich 1,6 Personen in einem Haushalt leben, sind demnach maximal 5300 Verkehrswertgutachten erforderlich. Die meisten sollen nach den Vorgaben der Ausschreibung innerhalb von acht Monaten vorliegen.

Die jetzt gesuchten Gutachter sollen zudem auch zum Teil die Wertgutachten prüfen, die Dritte im Auftrag von Eigentümern erstellen. Ein Teil der Betroffenen befürchtet, dass Gutachter, die im Auftrag der Flughafengesellschaft arbeiten, den Wert zugunsten des Flughafens herabstufen könnten.

Flughafenchef Hartmut Mehdorn und auch die meisten Bürgermeister der Anrainergemeinden wollen die Betroffenen dazu bewegen, das Geld auf jeden Fall für baulichen Schutz zu verwenden, auch wenn dieser wegen hoher Kosten nicht vollständig umgesetzt werden kann. Sie wollen verhindern, dass Betroffene das Geld anders ausgeben, etwa für Urlaubsreisen. Einen Zwang zum baulichen Schutz gibt es allerdings nicht, wenn die Grenze von 30 Prozent des Verkehrswertes eines Gebäudes überschritten wird.

Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass tagsüber in den Häusern ein Lärmpegel von 55 Dezibel nicht ein einziges Mal überschritten werden darf, was aufwendige Einbauten erfordert. Der Flughafen wollte bis zu sechs Überschreitungen zulassen und den Schutz danach ausrichten, was erheblich billiger gekommen wäre. Allerdings war der Planfeststellungsbeschluss hier schwammig formuliert.

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