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Berlin: Beziehungskrise

Wem gehört die Ampelfrau? Zwei Männer streiten sich vor dem Landgericht

Der Fall ist heikel, wie immer, wenn sich zwei Männer um eine Frau streiten. Dabei geht es ihnen aber nicht um das Herz der Dame, sondern um deren Verwendung. Beide Konkurrenten wollen ihr Konterfei auf T-Shirts, Schlüsselanhänger oder Tassen drucken lassen. Da sich die Angebetete zum Sachverhalt selbst nicht äußern kann, entscheiden nun Dritte über ihr Schicksal.

Vor dem Landgericht in Mitte werden derzeit die Markenrechte an der Ampelfrau verhandelt, dem weiblichen Pendant zum Ampelmännchen. Gegner sind der in Friedrichshain ansässige Souvenirhändler Mondos Arts, vertreten durch Geschäftsführer Jörg Davids, und die Ampelmann GmbH mit deren Inhaber Markus Heckhausen. Letzterer hat sich die bezopfte Holde im Jahr 2004 markenrechtlich schützen lassen. Mondos Arts hingegen verweist auf Lizenzvereinbarungen mit dem sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg. Er war in der DDR alleiniger Hersteller von Verkehrsampeln und beansprucht für sich, der Erfinder der Ampelfrau zu sein, gewissermaßen deren Vater.

Die Sachlage ist schwierig, denn der Vorsitzende Richter hat zu klären, inwieweit nun das Signet als bloße Dekoration wahrgenommen wird oder als Marke. Entscheidend dabei seien vier Kriterien: besondere Gestaltung, Bekanntheit, Wiederholung der immer gleichen Darstellung und Wiedererkennung im Verkehr, wie der Vorsitzende bei der Anhörung ausführte. Aufgrund dieser Merkmale sei er nun entgegen einem früheren schriftlichen Hinweis zu dem Schluss gekommen, dass eine „markenmäßige Verwendung“ des Drucks auf T-Shirts gegeben ist – wie etwa bei einem „D & G“-Aufdruck, der gemeinhin den Modeschöpfern Dolce und Gabbana zugeordnet wird. Deshalb sehe er keine Veranlassung für eine Verkehrsbefragung. Anders hingegen verhalte es sich bei Tassen. Da sei die Ampelfrau bloße Dekoration.

Der Vorsitzende Richter hat den Parteien nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In der Zwischenzeit will er einen Termin zur Urteilsverkündung anberaumen lassen. Auch wenn es aufgrund seiner gestrigen Ausführungen nicht gut aussieht für den beklagten Souvenirhändler Mondos Arts, ist sich dessen Anwalt Oliver Spieker sicher: „Die Klage ist ergebnisoffen.“ hey

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