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Bildnummer: 51356851 Datum: 02.05.2006 Copyright: imago/Liedle Junge Blätter an den Zweigen des Götterbaums (Ailanthus altissima) in Köln, Pflanzen; 2006, Köln, Baum, Bäume, Zweig, Zweige, , , Götterbaum, Götterbäume, Himmelsbaum, Himmelsbäume; , quer, Kbdig, Einzelbild, Deutschland, , Natur, Nordrhein Westfalen, Europa

© IMAGO/LIEDLE

Im Naturschutzgebiet: 71-Jährige wegen illegaler Baumfällung angeklagt

Um am Müggelsee ein Haus mit Bootsanleger zu bauen, ließ eine Rechtsanwältin rund 50 Bäume fällen. Doch in sogenannten „Natura 2000“-Gebieten ist das nicht erlaubt.

In Berlin gibt es 15 sogenannte „Natura 2000-Gebiete“, also Naturschutzgebiete, für die strenge Auflagen gelten. Eines davon läuft unter dem Namen „Müggelsee – Müggelspree“ und beinhaltet den Müggelsee mit der östlich anschließenden Bänke, die Wiesen und Waldbereiche zwischen Kleinem Müggelsee und Dämeritzsee, das Fredersdorfer Mühlenfließ, die Krumme Laake/Pelzlaake sowie die Gosener Wiesen und den Nordostteil des Seddinsees.

Ein Eingriff in die Natur ist dort verboten. Wer Bäume fällen möchte, braucht eine Sondergenehmigung. Zwei Grundstücksbesitzer am Müggelsee kümmerten sich jedoch nicht darum. Um auf ihrem Gelände ein Haus sowie einen Bootsanleger errichten zu können, ließen sie 2019 rund 50 Bäume fällen.

Gesetz war bekannt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage gegen die mittlerweile 71-jährige Rechtsanwältin und einen 46-jährigen Maurermeister erhoben. Ihnen sei der Verstoß bewusst gewesen, heißt es in der Begründung.

Durch die Rodung sei der Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten zerstört worden, der Bau des Hauses und des Anlegers habe dies noch verstärkt. Die Angeklagten müssen auf jeden Fall mit einer Strafe rechnen: Wer in einem Natura 2000-Gebiet Bäume fällt, erhält entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Dies ist ein Text aus dem wöchentlichen Tagesspiegel-Newsletter für Treptow-Köpenick. Weitere Themen in dieser Woche sind unter anderem:

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