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Berlin: Das ist neu an der Kfz-Steuer

Seit gestern gilt in den Berliner Zulassungsstellen eine Sonderregelung: Wer ein Auto zulässt oder umschreibt, muss die KfzSteuer an Ort und Stelle bezahlen oder eine Einzugsermächtigung erteilen. Je nach Typ und Alter des Autos kann es sich um mehrere hundert Euro handeln.

Seit gestern gilt in den Berliner Zulassungsstellen eine Sonderregelung: Wer ein Auto zulässt oder umschreibt, muss die KfzSteuer an Ort und Stelle bezahlen oder eine Einzugsermächtigung erteilen. Je nach Typ und Alter des Autos kann es sich um mehrere hundert Euro handeln. Man sollte also gefüllte Brieftasche, funktionierende EC-Karte oder seine Bankverbindung parat haben, um die Zulassungsstelle nach oft stundenlanger Wartezeit nicht unverrichteter Dinge verlassen zu müssen. Bisher flatterte der Steuerbescheid vom Finanzamt erst Tage später ins Haus. Auch neu: Die Zulassungsstelle fragt online beim Finanzamt an, ob ein Kunde mit seinen bisherigen Kfz-Steuern im Rückstand ist. Säumige müssen zahlen, bevor sie ein weiteres Auto zulassen können. Eine Einzugsermächtigung wird in diesem Fall nicht akzeptiert. obs

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