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Die Hintergründe: Der Fall Kurras in den Ermittlungen und vor Gericht

Im Mai 2009 wurde bekannt, dass Karl-Heinz Kurras im Auftrag der Stasi spionierte. Das löste neue Ermittlungen zum Todesschuss aus - bis heute ohne eindeutiges Ergebnis.

DIE ENTTARNUNG

Die im Mai 2009 bekannt gewordene IM-Tätigkeit von Karl-Heinz Kurras löste neue Ermittlungen zum Todesschuss aus. Am 24. Mai 2009 räumte Kurras seine SED-Mitgliedschaft und indirekt seine Tätigkeit als IM des MfS ein – nicht aber einen Mordauftrag.

POLIZEIREAKTION

In Absprache mit der Innenverwaltung zog die Polizei am 27. Mai 2009 bei Kurras eine Pistole ein. Bei einer Durchsuchung am 12. Juni 2009 fanden die Beamten dann noch einen Revolver Smith & Wesson mit 171 Patronen in seinem Haus.

GERICHTSVERFAHREN

Am 13. November 2009 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Kurras wegen illegalen Besitzes des Revolvers und eines Totschlägers zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung. Berlins Senat kürzte wegen der Spitzeltätigkeit die Pension von Kurras und ließ gerichtlich prüfen, ob man ihm diese beamtenrechtlich aberkennen könne. Dies verneinte das Verwaltungsgericht. Die Bundesanwaltschaft prüfte zugleich anhand der Stasi-Akten, ob der Schuss auf Ohnesorg im Auftrag der Stasi abgegeben worden war. Das Ergebnis war negativ.

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