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Berlin: Der Nasenring stört nur im Zweikampf

Nach dem Bund überarbeitet auch Berlin die Vorschriften für das Erscheinungsbild seiner Polizisten

Goldene Panzerketten, wie sie gern im Rotlicht-Milieu getragen werden? Ein langer Zopf oder ein zotteliger Bart? Alles tabu für Berliner Polizisten. „Der Polizeibeamte hat sein Äußeres sauber und gepflegt zu halten. Der Haar- und Barttracht sind durch Erfordernisse des Dienstes einschließlich der Eigensicherung und des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit Grenzen gesetzt“, heißt es in der Polizeidienstvorschrift (PDV) unter dem Stichpunkt „Verhalten der Polizeibeamten“. Doch diese Richtlinien für Berliner Polizisten, die aus dem Jahr 1986 stammen, werden seit längerem überarbeitet, heißt es in der Innenverwaltung. „Wann genau die neuen Richtlinien herauskommen, wissen wir noch nicht“, sagte eine Sprecherin. Eines sei klar: Mit dem Erlass für Bundespolizisten zum äußeren Erscheinungsbild, den das Bundesinnenministerium, wie berichtet, zum 1. Februar vorsieht, hat das Ganze nichts zu tun.

Dort hat man sich detailliert mit dem Aussehen der 30 000 Bundespolizisten auseinander gesetzt: Ein Drei-Tage-Bart, ein so genannter Lagerfeld-Zopf und Ohrstecker sind bei der Bundespolizei dann nicht mehr erlaubt. Verboten sind zudem sichtbare Tätowierungen und mehr als eine Halskette, ein Armband oder ein „Freundschaftsband“ pro Polizist, heißt es. Mit diesen Richtlinien wolle man auch sicherstellen, dass die Beamten noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft „ein einheitliches Bild“ abgeben, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

„Auch in der überarbeiteten Verordnung für die Berliner Polizei werde dann auf Modeerscheinungen, die es vor 20 Jahren noch nicht gab, spezieller eingegangen“, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung. Im Klartext heißt das: Die Punkte „sichtbare Tattoos und Gesichtspiercings“ werden in der überarbeiteten Verordnung für die Berliner Polizisten dann auch auftauchen. Bislang waren diese Passagen eher allgemein gehalten. So dürfe im Dienst nur „schlichter und unauffälliger Schmuck getragen werden, der den Erfordernissen der dienstlichen Obliegenheiten, der Eigensicherung und des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit nicht entgegensteht“. In Zweifelsfällen sei „ein enger Maßstab anzulegen, insbesondere, wenn Uniform getragen wird“, heißt es weiter.

Lange Haare und durchstochene Nasenflügel oder Ohren könnten nämlich zu „Gefährdungen führen oder zu Angriffshandlungen herausfordern“, heißt es in dem Vordruck. „Eigensicherung“ sei neben dem „gepflegten, äußeren Erscheinungsbild“ ein wichtiger Aspekt bei den Richtlinien. „Wer lange Haare hat oder Piercings, ist im Zweikampf leichter zu verletzen“, erklärt ein Beamter. Allerdings gibt es mittlerweile auch genügend Frauen, die in Uniform auf der Straße sind – diese dürfen, sofern sie wollen, lange Haare zum Zopf gebunden tragen.

Doch wie fast überall, gibt es auch Ausnahmen. So wurde in Hessen einem Landespolizist mit Zopf 1999 vor Gericht im Urteil das Recht zugesprochen, diesen weiter tragen zu dürfen. Die Regularien zum Erscheinungsbild der Beamten seien nicht eindeutig genug gewesen. „Dies war auch der Anlass für uns, eine einheitliche Verordnung für Bundespolizisten zu erarbeiten“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Bei der Berliner Polizei ist man sich einig, dass die jetzige Dienstvorschrift zu Äußerlichkeiten eher „schwammig und teilweise nicht ganz deutlich“ gehalten ist, wie ein Sprecher sagte. Daher gäbe es auch immer mal wieder einzelne Beamte bei der Polizei, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild von der Vorschrift abwichen. „In einzelnen Gerichtsurteilen wird sich dann auf den Wandel der Zeit berufen“, sagt ein Sprecher. Doch bevor es vor Gericht geht, gibt es erst einmal eine „dienstliche Weisung“ vom Chef, wenn ein Beamter der Vorschrift entsprechend nicht adäquat auftritt. Danach wird der Fall an die Personalstelle weitergeleitet. „Die meisten lassen es soweit nicht kommen, sondern folgen den Anweisungen vorher“, sagt eine Sprecherin.

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