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Eine Sitzung im Berliner Abgeordnetenhaus.

© dpa / Fabian Sommer

Gutachten zur Berliner Wiederholungswahl : Gremien und Ausschüsse müssen neu gebildet werden

Die Wiederholungswahl hat vermutlich auch Auswirkungen auf die Fraktionen und Ausschüsse im Abgeordnetenhaus – etwa den Ausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln.

Wenn es am 12. Februar zur Wiederholungswahl kommt, müssen im Berliner Abgeordnetenhaus anschließend alle Gremien neu gebildet werden. Zu dem Schluss kommt ein bislang unveröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, das dem Tagesspiegel vorliegt. Zunächst hatte der RBB berichtet. Beauftragt hatte das Gutachten der Ältestenrat des Parlaments, der bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag dann auch über den weiteren Umgang damit entscheiden soll.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es keine juristische Präzedenz für eine Wiederholungswahl gebe – aber das Verfahren ähnlich wie bei einer kompletten Neuwahl sei. Das gelte auch, wenn die Legislaturperiode wie vorgesehen fortgesetzt wird. Demnach werden die Abgeordneten bei der Wahl nicht in ihrem Amt bestätigt, sondern erhalten dieses neu – und müssen daher für all ihre aktuellen Ämter auch neu gewählt werden.

Wenn der Ältestenrat dieser Ansicht folgt, müssen nach der Wahl unter anderem das Präsidium, alle Fraktionsvorstände und auch die Ausschüsse neu gewählt werden. Das betrifft unter anderem auch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln und den Verfassungsschutzausschuss.

Das Landesverfassungsgericht hatte Mitte November die Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und „schwerer systemischer Fehler“ für ungültig erklärt. 

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