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Berlin: Höchststrafe für den Mord am Vater

Gericht: Pflegebedürftiger Mann starb im Feuer, das seine Tochter gelegt hat. Diese geht in Revision

„Ich habe meinen Vater nicht umgebracht“, beteuerte die Angeklagte kurz vor dem Urteil noch einmal. Die Richter aber hatten an ihrer Schuld keine Zweifel. Monika M. habe das Feuer gelegt, in dem ihr pflegebedürftiger 76-jähriger Vater umkam, urteilten sie gestern.

Die 49-jährige Arzthelferin wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wird damit ausgeschlossen. Doch der Fall geht in die nächste Instanz, weil Verteidigung und Nebenklage Revision ankündigten.

Während der Vorsitzende Richter Peter Faust die Höchststrafe begründete, schüttelte die korpulente Frau mit kurzen Haaren mehrfach den Kopf. Ihr Verteidiger und auch der Anwalt ihrer Schwester, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt war, hatten auf Freispruch plädiert. Nach ihrer Version könnte ein Schwelbrand im Zimmer des 76-jährigen Theodor M. ausgebrochen sein – vermutlich, weil der bettlägerige Vater im Bett geraucht habe. Und sie hatten vermutet, dass der Lebensgefährte der Angeklagten der Täter gewesen sein könnte.

„Es wurde nachgewiesen, dass ein Brandbeschleuniger benutzt wurde“, hieß es dagegen im Urteil. Für einen Täter von dritter Seite gebe es keine Hinweise. Dagegen ein ganzes „Motivbündel“ bei der Tochter. „Sie war pleite, ihr Lohn wurde gepfändet, der Sohn saß im Gefängnis, der Lebensgefährte trank“, zählte der Richter auf. Und der todkranke Vater habe die Angeklagte und ihren Freund aus dem Haus werfen wollen. Die Arzthelferin „stand praktisch an der Grenze zur Asozialität“. Monika M. wollte nach Überzeugung der Richter mit Versicherungsgeldern ein neues Leben anfangen.

Monika M. hatte in der Nacht zum 18. September 2003 die Feuerwehr zum Haus ihres Vaters im Neuköllner Uhuweg gerufen. „Schnell, wir brennen ab“, rief sie. Ihr Freund hatte sich das Becken gebrochen, als er sich mit einem Sprung aus dem Fenster rettete. Als die Einsatzkräfte eintrafen, stand sie an einer Hausecke. Als eine Beamtin sie schonend auf die Nachricht vom Tod des Vaters vorbereiten wollte, soll die Tochter geantwortet haben: „Wie soll er da schon rausgekommen sein.“ Das hörte sich eiskalt an. Dagegen sagten Zeugen: „Sie hat ihren Vater liebevoll gepflegt.“ Im Prozess berichtete die Tochter von Qualm, den sie unter der Tür zum Zimmer ihres Vaters wahrgenommen habe. Sie sagte, sie habe sofort versucht, ihren Lebensgefährten zu wecken – für die Richter nicht nachvollziehbar. „Die normalste Reaktion wäre gewesen: gucken, was los ist.“ Monika M. habe ihren Vater grausam, heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und aus Habgier umgebracht.

Literweise Brennspiritus soll die Tochter verschüttet und angezündet haben. Davon waren Gutachter der Polizei ausgegangen. Verteidigung und Nebenklage präsentierten dagegen Sachverständige, die dem widersprachen. Die gefundenen Rückstände seien kein sicheres Zeichen für Spiritus. Gase können zu einer Verpuffung und dem verheerenden Brand geführt haben. „Ich glaube, dass sie nicht schuldig ist“, sagte die Schwester der Angeklagten nach dem Urteil.

Kerstin Gehrke

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