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Berlin: Intensivtäter: 180 Kinder im Blick des Staatsanwalts

Spezielle Abteilung der Justiz achtet auf junge Kriminelle unter 14 Jahren. Sie sind noch nicht strafmündig, fielen der Polizei aber mehrfach auf

Es sind nicht viele Jung-Kriminelle – aber sie halten eine Abteilung der Staatsanwaltschaft in Atem. Mit 115 so genannten Intensivtätern haben Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin derart oft und lange zu tun, dass man sich ein neues Ermittlungs- und Verfolgungskonzept ausgedacht hat: Wer mit 14 eine kriminelle Karriere beginnt, soll nicht mehr damit rechnen können, unauffällig durch die große Berliner Justizmaschine zu kommen. Die Ermittler haben außerdem einen Blick in die Zukunft getan: Sie untersuchten die Polizeiakten auf die Frage, wie viele Kinder unter 14 die Kriterien als Intensivtäter erfüllen würden. Das Ergebnis ist erschreckend. 180 Kinder sind derart polizeibekannt, dass sich die Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft um sie kümmern muss, sobald sie strafmündig geworden sind.

Als „Intensivtäter“ gelten Jugendliche und junge Erwachsene, die innerhalb eines Jahres mindestens zehn Mal straffällig werden oder durch besondere körperliche Rohheitsdelikte wie Körperverletzung oder durch Raub auffallen. Diese Täter haben es seit dem Sommer 2003 immer mit denselben Ermittlern bei der Polizei und immer mit denselben Staatsanwälten zu tun, wenn sie Straftaten begangen haben. „Die sollen merken: Wir sind dran!“, sagt Oberstaatsanwalt Manfred Schweitzer, dem die sechsköpfige Abteilung für die Intensivtäter untersteht. Die Intensiv-Betreuung durch Polizei und Justiz wirkt entweder abschreckend – oder die Staatsanwälte können den Gerichten deutlich machen, dass sich kriminelle Karrieren verfestigen, auch wenn die Täter erst 14 oder 15 Jahre alt sind, und entsprechend hart behandelt werden sollten.

Früher war es üblich, dass ein junger Räuber oder Schläger nach einer Straftat von einem wohlgesonnenen Polizisten gerügt oder von einem idealistischen Jugendrichter ermahnt und nach Hause geschickt wurde, weil der Justiz nicht auffiel, dass hier einer immer wieder straffällig wurde. Das hat mit der Organisation der Staatsanwaltschaft zu tun, die die Ermittlungsakten nach den Anfangsbuchstaben der Verdächtigen abarbeitet. Bei Gruppenstraftaten – und Intensivtäter sind meistens in Gruppen unterwegs – war es Zufall, wenn ein Angeklagter öfter an denselben Richter geriet und der erkannte, dass hier einer zum Jung-Verbrecher wurde.

Es war ein junger Araber, dessen Straftaten-Serie die Justiz dazu brachte, die Spezialabteilung einzurichten. Seither haben die sechs Staatsanwälte 30 Anklagen gegen 45 Beschuldigte geschrieben und 15 Urteile erwirkt. Durchweg verhängten die Richter Freiheits- oder Jugendstrafen, zum Beispiel Arrest, ausnahmslos gegen männliche Jugendliche und junge Männer. Verhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich – dass die Richter die jungen Angeklagten in allen Fällen nicht mehr bloß zu erziehen versuchen, sondern bestraften, lässt auf die Massivität der Anklagen schließen. Laut Schweitzer geht es nicht um Ladendiebstähle. Es geht um Raub, um Überfälle auf alte Frauen, die umgerempelt werden, damit man ihnen die Handtasche rauben kann. Es geht um schwere Körperverletzungen mit Hilfe von Baseballschläger oder Messer.

Es ist die Kriminalität einer kleinen Gruppe junger Migranten – Schweitzer weiß, dass die Justiz es mit Leuten zu tun hat, um die sich die Politik zu lange nicht gekümmert hat. Von den 115 Intensivtätern sind 58 Ausländer, 57 haben einen deutschen Pass. Von diesen 57 sind wiederum 31 nichtdeutscher Herkunft, 26 Intensivtäter sind Deutsche. Die Staatsanwälte haben es laut Schweitzer oft mit demselben Milieu zu tun: Einwanderer aus dem arabischen Raum, Flüchtlinge, die geduldet werden, aber nicht arbeiten dürfen und auf Sozialhilfe angewiesen sind – Leute zumeist, die sich, sagt Schweitzer, „isoliert haben“, weil sie nie versuchten, Deutsch zu lernen.

Intensivtäter-Kriminalität hat mit Armut zu tun, mit dem Gefühl von Ausgegrenztheit – allerdings auch mit fundamentalem Desinteresse an der Gesellschaft, in der man lebt. Nichts deutet für Schweitzer darauf hin, dass seine Spezialabteilung sich der üblichen Jugendkriminalität widmen kann, wenn die Liste mit den 115 Namen abgearbeitet und die Anklagen geschrieben sind.

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