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Justizia.

© Helmut Vogler

Prozess in Potsdam wegen versuchten Mordes: Mann attackiert Paketboten mit Hammer – sieben Jahre Haft

Ein Paketzusteller gerät in Streit mit einem Passanten. Erst attackiert der Mann den Boten nur verbal, wenig später schlägt er mit einem Hammer zu.

Gleich zweimal hat ein Mann mit einem Hammer auf den Kopf eines Paketboten eingeschlagen - dafür soll der 36-Jährige sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn am Donnerstag wegen versuchten Mordes, wie ein Gerichtssprecher sagte (Az. 21 Ks 2/21,486 Js 44087/20). 

Die Kammer sei davon überzeugt, dass der Mann den Boten in der Nähe eines Spielplatzes nicht nur verletzen, sondern auch töten wollte, weil er nach einem ersten Schlag nicht aufgehört habe. Nach Ansicht der Kammer gehe es um Mord, weil es sich um Heimtücke handle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst war es in dem Prozess um versuchten Totschlag gegangen.

Der Mann soll im Oktober 2020 in Brandenburg/Havel mit Baby im Kinderwagen unterwegs gewesen sein, als der Paketzusteller mit seinem Fahrzeug den Weg versperrte.

Der 36-Jährige attackierte den Boten nach Angaben des Landgerichts verbal und der Zusteller kündigte an, wegzufahren. Kurz darauf - nahe einem Spielplatz - trafen beide wieder aufeinander, als der Bote dort erneut mit dem Fahrzeug hielt.

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Der Mann besorgte sich daraufhin laut Gericht einen Hammer. Er schlug dem Zusteller zunächst von hinten einmal auf den Kopf. Nachdem der Mann zu Boden gegangen war, soll der 36-Jährige ihm laut Anklage noch einmal mit voller Wucht mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen haben, ehe er nach dem lauten Rufen einer Frau den Tatort verließ.

Es gab gleich mehrere Zeugen: Einige Mütter und Kinder auf dem nahen Spielplatz sahen die Tat laut Gericht. Der Angeklagte schwieg in dem Prozess bis zuletzt - deshalb blieb auch das Motiv unklar. Das Gericht blieb unter der Forderung der Anklage.

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Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten dem Gericht zufolge elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung des Mannes hatte zwei Jahre auf Bewährung beantragt. Nach ihren Angaben hatte der Angeklagte nicht die Absicht, den Boten zu töten. (dpa)

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