zum Hauptinhalt

Berlin: Marathonläufer Neuling wird wieder begutachtet

Angeklagter Ex-Manager erschien nicht im Gericht - Streit um seine Verhandlungsfähigkeit geht weiter

Beim Marathon zeigte sich der 63-jährige Christian Neuling in Hochform. Als der einstige Aubis-Manager dann zur Verhandlung geladen wurde, weilte er im fernen Frankreich. Zum gestrigen Prozesstermin erschien der nach bisherigen Gutachten verhandlungsunfähige Angeklagte erst gar nicht. Nach Angaben seines Verteidigers Erich Samson befindet sich Neuling in einer Klinik in Deutschland. Die Richter der 26. Großen Strafkammer sorgten jedenfalls für eine Überraschung: Neuling muss sich abermals begutachten lassen.

Nun soll ein anderer psychiatrischer Gutachter prüfen, ob der Ex-Manager tatsächlich zu krank für einen Prozess ist. Zweimal schon hatte ein vom Gericht bestellter Gutachter dem angeklagten früheren Aubis-Manager bescheinigt, dass Neuling an einer seelischen Erkrankung leide. Die Diagnose: schwere narzisstische Krise, depressive Störung, suizidale Gefährdung. Diese Diagnose vom Frühjahr hatte das vorläufige Ende eines Betrugsprozesses im Zusammenhang mit der BerlinHyp gegen Neuling zur Folge. In dem Verfahren ging es um Betrugsvorwürfe gegen Neuling und seinen ehemaligen Geschäftspartner Klaus Wienhold. Die beiden Schlüsselfiguren des Bankenskandals hatten mit Hilfe der Bank BerlinHyp in den neunziger Jahren ein Immobilienvermögen in Ostdeutschland zusammengekauft. Durch überhöhte Heizpreise sollen sie zusammen mit einem Wärmelieferanten die Bank um einige Millionen Mark betrogen haben.

Im September trat der Ex-Manager zum Berlin-Marathon an. Er absolvierte den Lauf in einer ansehnlichen Zeit und nun kamen erhebliche Zweifel an seinen Leiden auf. Sein anderer Anwalt, Wolfgang Ziegler, sagte, Neuling sei das Laufen von seinen Ärzten zu therapeutischen Zwecken empfohlen worden. Das Gericht schickte den Angeklagten abermals zum Gutachter – es war der, den Neuling schon kannte. Und der stellte abermals fest, dass der Angeklagte zu krank sei, um der Verhandlung im Gericht beizuwohnen. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft eine neue Untersuchung und sprach sogar von möglicher Befangenheit des ersten Gutachters. Bei der Nachuntersuchung soll auch geklärt werden, ob Neuling simuliert. Schließlich habe schon im Betrugsprozess eine „misstrauische Grundstimmung“ geherrscht, als sich die Richter mit der attestierten Krankheit des Ex-Managers befassten.

Auf den Befangenheitsantrag der Anklage gingen die Richter in dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung, das gestern begann, nicht ein. Neuling ist in diesem Prozess einer von vier Angeklagten. Es geht um Steuerhinterziehung beim Verkauf von Plattenbauwohnungen des Immobilienunternehmens Aubis an einen von der BerlinHyp aufgelegten Immobilienfonds. Zwei der Männer räumten die Vorwürfe bereits ein. Das Verfahren gegen einen der Beihilfe angeklagten damaligen Projektleiter wurde im Anschluss gegen Zahlung einer Geldbuße von 10 000 Euro eingestellt.

Deutlich wurde: Die Angeklagten sind sich nicht einig. Manfred Schoeps, ehemaliger Geschäftsführer der IGB, einer Tochterfirma der Bankgesellschaft, und die anderen Angeklagten wollten sich zunächst nicht äußern. Schoeps erklärte aber am Rande des Prozesses, er sehe sich nicht belastet durch die geständigen Angaben von Christian Lauritzen, der damals die IGB beriet. „Ich fühle mich unschuldig“, beteuerte Schoeps.

Am kommenden Donnerstag soll das Verfahren gegen Lauritzen mit einem Urteil beendet werden. Nach Angaben der Verteidiger ist der Steuerschaden inzwischen wieder gutgemacht worden. Bis zum 15. Dezember soll dem Gericht außerdem ein neues Gutachten über den Angeklagten Neuling vorliegen. Er ist verpflichtet, sich dem Gutachter zu stellen. Doch sagte sein Verteidiger Samson noch am Mittwoch, Neuling sei derzeit gar nicht „transportfähig“.

Noch ist nicht abzusehen, wie sich die neue Begutachtung auf den Betrugsprozess auswirken wird. Selbst wenn ein Gutachter zu dem Ergebnis käme, dass Neuling der Verhandlung folgen kann, ist nicht auszuschließen, dass ein ärztliches Attest das Gegenteil besagt – zumindest für den Prozesstermin Mitte Dezember.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false