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Berlin: Mit der Kamera auf Jagd nach Straftätern hinterm Steuer

Pro und Contra: Soll der Straßenverkehr überwacht werden, um Auto-Kennzeichen mit dem Fahndungscomputer abzugleichen?

Achtung, Sie werden beobachtet. Videokameras könnten künftig alle Autos filmen, und zwar unabhängig davon, ob die Fahrer zu schnell oder in sonderbaren Schlangenlinien gefahren sind. Die Kennzeichen werden registriert und an einen Computer übermittelt, der sofort Alarm auslöst, falls der Wagen zum Beispiel gestohlen wurde oder der Halter wegen Fahrerflucht gesucht wird. Das ist jedenfalls der Plan einiger Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hessen hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat sich für diese Form der Überwachung ausgesprochen. Berlin ist in der Frage zurückhaltender. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) möchte keine überwachte Gesellschaft. Er sieht auch engere rechtliche Grenzen als sein Kollege Schönbohm. Körting ist für Videoüberwachung an gefährdeten Orten, etwa jüdischen Einrichtungen, will aber nicht, dass jedermann überall gefilmt werden kann. Und außerdem: „Das gesammelte Material muss ja auch ausgewertet werden“, sagt Körtings Sprecher Peter Fleischmann.

Schönbohm verspricht sich von der Überwachung bessere Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung, beim Auffinden gesuchter Straftäter und gestohlener Autos. Während das noch Zukunftsmusik ist, ist ein erster Schritt in diese Richtung schon getan: Seit Anfang Dezember filmt Brandenburg auf Autobahnen, um durch schärfere Kontrollen eine Senkung der Unfallzahlen zu erreichen. In dem Land gibt es immer wieder schwere Kollisionen – in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres waren es 6219 Unfälle mit 1356 Verletzten und 52 Toten. Hauptursachen waren zu schnelles Fahren und zu wenig Abstand.

Zwölf Messstellen gibt es nach Auskunft des Innenministeriums mittlerweile, an denen eine Kamera lückenlos alle Fahrvorgänge dokumentiert. Eine zweite Kamera ermöglicht die Identifizierung der Fahrer und Fahrzeuge. Auch Verstöße gegen die Anschnallpflicht oder das Telefonieren per Handy am Steuer ließen sich feststellen, so der Sprecher des Innenministeriums, Heiko Homburg.

Die Anwendungsmöglichkeiten der Kameras gehen aber noch viel weiter – zum Beispiel eignen sie sich auch zur Bekämpfung grenzübergreifender Kriminalität. So behält Bayern vor allem zwei Kontrollpunkte an der tschechischen Grenze im Blick. Auch für Berlin-Brandenburg könnte sich das anbieten – gegen den Menschenhandel aus Osteuropa oder gegen Drogenimporte.

Die Bundesländer sind aber noch uneins, welche Anwendungen sie jeweils umsetzen wollen. Bayern hat in seinem Polizeigesetz immerhin die Möglichkeit für entsprechende Kamera-Installationen, anderen Bundesländern fehlt es schon an der Rechtsgrundlage. Hessen hat das System im vergangenen Herbst an der Autobahn A 3 eingesetzt, um die Technik zu testen. Sie funktionierte reibungslos. Gespeichert wurden aber keine Daten. Datenschützer haben Bedenken gegen diese Art der Überwachung, besonders bei Speicherungen. Sie sehen darin eine Kriminalisierung unschuldiger Bürger – und einen Eingriff in deren Freiheitsrechte.

Fatina Keilani

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