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Der Bundesgerichtshof.

© dpa/Uli Deck

„Ohne Therapie bleibt er gefährlich“: Berliner muss zehn Jahre ins Gefängnis wegen Kindesmissbrauchs – Urteil rechtskräftig

Schwerer sexueller Missbrauch: 128 Übergriffe auf vier Jungen konnte das Gericht einem Mann aus Berlin nachweisen. Seine Revision gegen das Urteil blieb erfolglos.

Ein Berliner muss wegen jahrelangen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung. Das entsprechende Urteil des Landgerichts vom Januar ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision des damals 59-Jährigen, wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Der Mann hatte Söhne seiner Schwester und die einer damals guten Freundin betreut. Das Gericht sah 128 sexuelle Übergriffe in der Zeit von Mai 1999 bis September 2021 als erwiesen an. Bei der Anzahl dieser Taten handele es sich nach Überzeugung des Gerichts um das „absolute Minimum“. Die Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahre alt.

Die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung nach der Gefängnisstrafe sei wegen Wiederholungsgefahr erforderlich, so der Richter. Es bestehe bei dem Mann eine pädophile Störung – „ohne Therapie bleibt er gefährlich“. (dpa)

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