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Die Staatsanwaltschaft habe erneut Revision gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts eingelegt.

© Ralf Hirschberger/dpa

Kindermörder Silvio S.: Staatsanwaltschaft geht erneut in Revision

Erst am Freitag hat das Potsdamer Landgericht entschieden, vorerst keine Sicherungsverwahrung für Silvio S. anzuordnen. Nun muss sich der BGH damit befassen.

Das juristische Tauziehen um die Anordnung einer Sicherungsverwahrung für den zweifachen Kindermörder Silvio S. geht weiter: Die Staatsanwaltschaft habe erneut Revision gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung für den 36-Jährigen anzuordnen, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck am Montag auf Anfrage. Damit muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit dem Fall befassen.

Im ersten Revisionsprozess hatte das Landgericht in seinem Urteil am vergangenen Freitag erklärt, dass die Kammer den 36-Jährigen zwar weiterhin für gefährlich halte. Für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach der Haft sei aber erforderlich, dass der Täter einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten habe. Dies sei zwar wahrscheinlich, aber durch die Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen nicht eindeutig belegbar, so die Richter. (dpa)

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