zum Hauptinhalt

Berlin: Vorerst Entwarnung bei der Wohnungsbaugesellschaft Gehag - "Intaktes Material muss nicht entfernt werden"

Von den asbesthaltigen Bodenbelägen, die in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Gehag in der Gropiusstadt gefunden worden sind, geht nach Angaben der Umweltberatungsstelle "Messzelle" der Technischen Universität keine direkte Gefahr aus. "Solange das Material intakt ist, gibt es keine Notwendigkeit, es zu entfernen", sagte Umwelttechniker Andreas Fürstenau.

Von den asbesthaltigen Bodenbelägen, die in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Gehag in der Gropiusstadt gefunden worden sind, geht nach Angaben der Umweltberatungsstelle "Messzelle" der Technischen Universität keine direkte Gefahr aus. "Solange das Material intakt ist, gibt es keine Notwendigkeit, es zu entfernen", sagte Umwelttechniker Andreas Fürstenau. Ein Risiko besteht nur, wenn sich die sogenannten Flexplatten lösen oder brechen, weil dann möglicherweise Asbeststaub freigesetzt wird. Er betonte, dass die Platten nur von Fachbetrieben ausgetauscht oder ausgebessert werden dürfen. Die Gehag vermochte auf Anfrage nicht zu sagen, in wie vielen ihrer 8500 Wohnungen in der Gropiusstadt sich das Material noch befindet. Fürstenau sagte, die Beratungsstelle sei durch die eingereichte Probe eines Bewohners auf die Platten aufmerksam geworden. Das Material war beim Bau des Neubauviertels Anfang der 70er Jahre verlegt worden.

Das PVC-Material enthalte 15 Prozent "stark gebundenen" Asbest, sagte Fürstenau. "Das ist nichts besonderes. Es wurde quadratkilometerweise verlegt". Gefährlich ist Fachleuten zufolge hingegen "schwach gebundener" Asbest, zum Beispiel Spritzasbest, der seit 1979 nicht mehr verbaut werden darf. Gebäude, in denen solche Stoffe vorkommen, müssen laut Asbest-Richtlinie saniert werden (siehe Kasten). Für stark gebundenen Asbest gibt es kein Sanierungsgebot. Baumaterialien mit stark gebundenem Asbest sind noch in zahlreichen Häusern öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften enthalten, meist in Dächern oder Fassaden, wie eine Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Barbara Oesterheld ergab.

Oesterheld hatte im Herbst die "fahrlässige" Sanierung von Fassaden mit stark gebundem Asbest in der Gropiusstadt durch die Degewo kritisiert. Nach Angaben der Grünen-Politikerin wurden damals Auflagen einer Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe missachtet, wonach Asbestplatten grundsätzlich nicht durchbohrt, gebrochen oder geschliffen werden dürfen. Es habe die Gefahr bestanden, dass Asbest durch die Luft gewirbelt wird, sagte Oesterheld. Sie sei der Ansicht, dass auch Gebäude mit stark gebundenem Asbest abhängig vom Zustand saniert werden sollten, da das Material spröde werde. Darauf angesprochene Wohnungsgesellschaften gaben an, keine speziellen Sanierungspläne zu verfolgen. Sie verwiesen auf die fehlende Gefährdung. Zu den Wohnungsgesellschaften, in deren Häuserbestand teilweise noch stark gebundener Asbest - zumeist in Fassaden oder Dächern - vorkommt, gehören laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die BeWoGe, die WiR, die HoWoGe und die WBL, die DeGeWo, die Stadt und Land, die WBG und die GeWoBag.

Tobias Arbinger

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false