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Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz.

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„Sie wollten mich zerstören“: Österreichs Ex-Kanzler Kurz bestreitet vor Gericht Vorwurf der Falschaussage

Der österreichische Ex-Kanzler Sebastian Kurz steht derzeit wegen des Verdachts der Falschaussage vor Gericht. Er bestreitet dies: Manche seiner Aussagen seien „nicht perfekt formuliert“ gewesen.

Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat in seinem Prozess wegen des Verdachts der Falschaussage die Vorwürfe vehement bestritten. Seine von der Staatsanwaltschaft angeklagten Aussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss im Parlament seien in einer Atmosphäre gefallen, die von großer Aggressivität vonseiten der Abgeordneten geprägt gewesen sei, sagte der 37-Jährige am Freitag vor Gericht in Wien.

„Sie wollten mich einfach zerstören.“ Daher seien manche seiner Aussagen möglicherweise „nicht perfekt formuliert“ gewesen. Sein Einfluss bei der Berufung seines Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Staatsholding Öbag und bei der Zusammenstellung des Öbag-Aufsichtsrats werde von der Staatsanwaltschaft jedenfalls deutlich überschätzt.

Kurz soll laut Anklage in die Top-Personalien rund um die Öbag entscheidend eingebunden gewesen sein. Im U-Ausschuss habe er aber in mehreren Antworten den Eindruck erweckt, lediglich informiert, aber nicht involviert gewesen zu sein, so die Anklage. Sie umfasst 108 Seiten und richtet sich auch gegen zwei Vertraute von Kurz, auch ihnen wird Falschaussage vorgeworfen.

Kurz drohen drei Jahre Haft

Das Verfahren gegen eine Angeklagte soll gegen die Zahlung einer Geldbuße von 104.000 Euro eingestellt werden. Gegen diese Entscheidung des Richters kann die Staatsanwaltschaft aber noch Berufung einlegen. Auf das Delikt steht eine Höchststrafe von drei Jahren Haft.

Kurz verwies als Beleg für sein eher überschaubares Wissen um die Vorgänge darauf, dass er erst fünf Tage nach endgültiger Berufung des neunköpfigen Öbag-Aufsichtsrats noch einen Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen habe, nämlich den ehemaligen deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Wäre er wirklich intensiv eingebunden gewesen, hätte er nicht sinnlos nach bereits erfolgter Zusammenstellung des Gremiums einen Namen genannt, argumentierte der ehemalige Regierungschef.

Er habe auch den Verdacht, dass vor dem Gesetz eben nicht alle gleich seien. Er kenne keinen Fall, in dem ein vergleichbarer Verdacht in einer 108-seitigen Anklage mit 30 Zeugenbefragungen münde. Er meinte, dass „so etwas nicht stattfinden würde, wäre ich nicht Bundeskanzler gewesen.“ Es gilt als sicher, dass der Prozess, zunächst auf drei Tage anberaumt, mindestens noch bis Jahresende dauert. (dpa)

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