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Meinung: Der zurückgetretene Minister

Hat er oder hat er nicht? Soll er oder soll er nicht?

Hat er oder hat er nicht? Soll er oder soll er nicht? Die Rede ist von Rudolf Scharping, der bei der Bestellung des Militärairbus A 400 M einmal mehr mit dem Haushaltsausschuss in Kollision geraten ist. Die sich daraus ergebenen Fragen: Hat sich Scharping über das Parlament hinweggesetzt? Und: Soll der Bundesverteidigungsminister zurücktreten? Fakt ist, der Mann stiehlt seinem Kanzler die Show. Mittlerweile im verlässlichen Drei-Wochen-Takt. Erst beschäftigt der Verteidigungsminister die Flugbereitschaft der Bundesregierung mit wöchentlichen Trips von Berlin nach Frankfurt. Dann bebadet Scharping ausgelassen eine Gräfin in aller Öffentlichkeit. Und schließlich jettet er zum spätsommerlichen Techtelmechtel nach Mallorca, während sich deutsche Soldaten auf den Mazedonien-Einsatz vorbereiten. Affäre an Affäre. Skandälchen an Skandal. Und nun das: Mit fast schon wieder beeindruckender Ungeschicklichkeit manövriert der Minister seit Monaten die Regierung europaweit in eine unglaubwürdige Rolle. Bestellt Deutschland nun, wie vereinbart, 73 Militärtransporter A 400 M oder nicht? Bekennt sich die Regierung ihren Partnern gegenüber zu eventuellem Schadenersatz? Ob Scharping das Haushaltsrecht gebrochen und das Parlament brüskiert hat, diese Frage wird die Rechtsexperten noch beschäftigen. Die nach dem Rücktritt des Ministers können wir beantworten. Ganz klar: Nein. Denn der Minister, so scheint es, hat sich bereits verabschiedet. Er hat die Mindest-Fallhöhe für Minister unterschritten und kann daher nicht mehr stürzen.asi

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