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Meinung: Hohn

Die EUKommission hatte keine andere Wahl als eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Finanzminister hatten mit ihrem Beschluss, gegen Frankreich und Deutschland vorerst keine Sanktionen zu verhängen, gegen die Bestimmungen des Stabilitätspakts verstoßen.

Die EUKommission hatte keine andere Wahl als eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Finanzminister hatten mit ihrem Beschluss, gegen Frankreich und Deutschland vorerst keine Sanktionen zu verhängen, gegen die Bestimmungen des Stabilitätspakts verstoßen. Sie verhöhnten damit ein Regelwerk, das sie selbst geschaffen hatten und das ein Bestandteil der EU-Verträge ist. Eigenartigerweise brachen ausgerechnet jene Staaten den Pakt, die das Regelwerk durchgesetzt hatten. Die Regierung Frankreichs ging später so weit, dass sie den Partnern ohne jede Rücksicht ihre laxe Interpretation des Paktes aufzwang. Sie hielt es nicht einmal für notwendig, ihren Vertragsverstoß und ihr Täuschungsmanöver zu kaschieren.

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