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Ist ein Vermieter für Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung zuständig, weil beispielsweise Fenster ausgetauscht, Tapete oder Boden in Mitleidenschaft gezogen wurden, so darf er sich nicht das Recht nehmen, „irgendeinen Teppich“ zu legen oder „irgendwelche Wandfarbe“ zu verwenden. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin habe der Mieter ein „gewisses Mitspracherecht“.

„Die vergessenen Betonpilze in Babelsberg“ vom 23. MärzDiese Betonpilze im Beetzweg waren als Luftschutzbunker für die Bewohner der Siedlung Mitteldamm sowie Biber- und Otterweg gedacht.

„Stadt prüft Anzeige wegen Baumfällung“ vom 11. AprilDie prompte Beseitigung aller Tatspuren macht jeden Versuch, auf Unkenntnis zu plädieren, erfolglos.

Zum Thema SonntagsöffnungDas Gericht hat nach der geltenden Regelung richtig entschieden. Es ist jedoch die Frage zu stellen, ob die Regelung noch richtig und zeitgemäß ist.

Zu „Neue Initiative für die Havelspange“ vom 23. MärzBisher gestaltet sich eine Autofahrt nach oder durch Potsdam aus jeder Richtung zur Staufalle.

„Auf dem Highway der Zukunft“ und „Weltsicherheitsrad“ vom 9. AprilWas für eine fantasievolle Vorstellung der Gestalt, dass wenig, was jetzt (noch) so ist, auf immer und ewig so bleiben muss!