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Politik: 15 Jahre Haft für Mzoudi?

Anklage sieht Marokkaner als Terrorhelfer des 11. September

Von Frank Jansen

Hamburg. Im zweiten Hamburger Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 hat die Bundesanwaltschaft für den Angeklagten Marokkaner Abdelghani Mzoudi 15 Jahre Haft gefordert. Mzoudi sei der Beihilfe zum Mord in 3189 Fällen sowie der Beihilfe zum versuchten Mord in elf Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Die Anschläge seien die „furchtbarsten der Geschichte“ und stellten seinen Worten zufolge eine „neue Dimension der Menschenverachtung“ dar. Die Ankläger gehen davon aus, dass Mzoudi von Anfang an in die Anschlagsvorbereitung eingebunden war und daran arbeitsteilig mitgewirkt hat, auch mit Geld. Er habe den Attentätern zudem seine Anschrift als Deckadresse sowie Wohnraum zur Verfügung gestellt.

Hemberger überzog den Strafsenat mit scharfer Kritik. Dieser habe Mzoudi aufgrund „haltloser Spekulationen“ aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Strafsenat hatte den Haftbefehl aufgehoben, nachdem das Bundeskriminalamt in einem Fax ans Gericht die Angaben einer ungenannten „Auskunftsperson“ erwähnt hatte, die Mzoudi entlasten. In dem Schreiben wird vermutlich der von den Amerikanern festgehaltene Al-Qaida-Mann Ramzi Binalshibh mit den Worten zitiert, nur vier Personen hätten zur Hamburger Zelle um den späteren Selbstmordpiloten Mohammed Atta gehört – Mzoudi wird nicht genannt.

Hemberger hält die Aussage für unglaubwürdig. Es sei erwiesen, dass weitere, ebenfalls nicht erwähnte Mitglieder der Hamburger Zelle wie die flüchtigen Zacarias Essabar und Said Bahaji Kenntnis von den Terrorplänen hatten. Dennoch habe der Strafsenat Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Auskunftsperson „vollkommen verkannt, ja sogar verdrängt“. Die Verteidigung soll kommende Woche plädieren.

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