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Historischer Fall. Erstmals in ihrer Geschichte hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Anklage gegen eine mutmaßliche rechtsextreme Einzeltäterin erhoben.

© dpa/Christoph Schmidt

Brandanschläge auf Politiker oder Muslime geplant: Bundesanwaltschaft erhebt erstmals Anklage gegen rechtsextreme Einzeltäterin

Eine 55-Jährige aus Franken hat laut Bundesanwaltschaft Anschläge angedroht und vorbereitet. Rechte Terroristinnen gab es bislang nur in Gruppen wie dem NSU.

Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft ist offenbar erstmals in ihrer Geschichte mit dem Fall einer rechtsextremen Einzeltäterin befasst. Am Mittwoch gab die Behörde bekannt, sie habe am 19. Januar Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Susanne G. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Bedrohung mit einem Verbrechen und weiterer Delikte erhoben.

Bei Susanne G. handelt es sich nach „Tagesspiegel“- Informationen um eine 55-jährige Heilpraktikerin aus Leinburg im Kreis Nürnberger Land.

Die Frau soll im Sommer 2020 einen Brandanschlag auf einen Politiker oder Muslime vorbereitet haben. Zuvor hatte Susanne G. nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft sechs anonyme Drohbriefe an Politiker, einen türkischen Moscheeverein und einen Verein zur Flüchtlingshilfe verschickt. Fünf Schreiben lag eine scharfe Pistolenpatrone bei. Im Schreiben an den Moscheeverein in Röthenbach (Nürnberger Land) stand: „Ihr werdet niemals sicher sein!“ Im Brief befand sich eine Patrone.

Susanne G. soll potenzielle Anschlagsopfer ausgespäht haben

Susanne G. vertrete eine „von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit geprägte Grundhaltung“, sagt die Bundesanwaltschaft. Von Anfang Dezember 2019 bis Anfang März 2020 habe sie die Drohbriefe verschickt. Zu den Empfängern zählten ein Landrat und ein Ortsbürgermeister. Im Sommer 2020 habe die Frau mögliche Anschlagsopfer ausgespäht, darunter auch Polizisten.

Susanne G. soll zudem aus dem Internet Anleitungen zum Bau von Spreng- und Brandsätzen heruntergeladen haben. Für den Bau von Brandsätzen habe sie „Benzin, Kartuschen mit einem Propan/Butan-Gasgemisch, Feuerwerkskörper und Zündschnüre“ beschafft, so die Bundesanwaltschaft.

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Im September 2020 nahm die Polizei Susanne G. fest. Die Bundesanwaltschaft zog im Oktober die Ermittlungsverfahren an sich. Die Angeschuldigte sitzt in Untersuchungshaft.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, Susanne G. sympathisiere mit der Neonazi-Kleinpartei „Der III. Weg“ und sei mit NS-Symbolen, darunter einem Hakenkreuz, tätowiert. Die Frau soll auch an Aufmärschen zur Verherrlichung von Rudolf Heß, dem Stellvertreter Adolf Hitlers in der NSDAP, teilgenommen haben.

Rechte Terrorfrauen bislang nur in Gruppen wie dem NSU

Bislang hatte die Bundesanwaltschaft nur mit Rechtsextremistinnen zu tun, die in Gruppen aktiv waren. Die bekannteste Figur ist Beate Zschäpe, die mit den Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die mörderische Terrorzelle NSU gebildet hatte.

Rechtsextreme Männer, die auf eigene Faust handeln, gab es mehrere, darunter die Attentäter von Halle und Hanau. Bei der Bundesanwaltschaft waren bis zum Fall Susanne G. nur Verfahren gegen terroristische Einzeltäterinnen aus islamistischen und linksextremistischen Szenen anhängig.   

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