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Schily

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Nebeneinkünfte: Bundestag rügt Schily

Der frühere Innenminister Schily weigert sich weiterhin, seine Nebeneinkünfte öffentlich zu machen - und gerät damit ins Visier des Bundestagspräsidiums. Ob der SPD-Parlamentarier nun ein Ordnungsgeld bezahlen muss, ist aber noch nicht entschieden.

Das Bundestagspräsidium hat eine "Pflichtverletzung" des SPD-Abgeordneten Otto Schily gegen die Verhaltensregelungen der Parlamentarier festgestellt. Durch seine Weigerung, vorgeschriebene Auskünfte über seine Nebentätigkeiten zu geben, habe der ehemalige Bundesinnenminister gegen die Verhaltensregeln verstoßen, teilte die Pressestelle des Bundestags mit. Bevor über die formale Feststellung entschieden werde, habe Schily innerhalb der nächsten vier Wochen die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Schily hatte eine Offenlegung seiner Nebeneinkünfte abgelehnt, weil er damit gegen seine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen würde. Sollte der Ex-Minister bei seiner Haltung bleiben, droht ihm ein Ordnungsgeld, das höchstens die Hälfte der jährlichen Diäten von derzeit etwa 84.000 Euro ausmachen kann. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Schily im Oktober um Aufklärung gebeten, als berichtet wurde, Schily habe für die Beratung des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 140.000 Euro erhalten.

Nach den Verhaltensregeln des Bundestags müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte angeben, und zwar für jede einzelne Einkommensquelle. Damit soll transparent werden, ob das Abstimmungsverhalten eines Parlamentariers möglicherweise durch finanzielle Abhängigkeiten bestimmt wird. Die Einkünfte werden in anonymisierter und pauschalierter Form im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Die Klage mehrerer Abgeordneter gegen die Regelung scheiterte im Sommer 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht. (jvo/AFP)

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