Politik: Die Mitgliedschaft in der rechtradikalen Partei kann die Beförderung hemmen
Die Mitgliedschaft bei den rechtsradikalen Republikanern kann bei Beamten nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eine Beförderung verhindern. Bei Beförderungen müsse der Dienstherr die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilen, entschied das Gericht in einem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteil.
Die Mitgliedschaft bei den rechtsradikalen Republikanern kann bei Beamten nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eine Beförderung verhindern. Bei Beförderungen müsse der Dienstherr die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilen, entschied das Gericht in einem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteil. Zur Eignung eines Beamten gehöre aber auch, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland bekenne. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, einem Kriminalkommissar die Beförderung zu verweigern, der mehrfach für die Republikaner kandidiert hatte.
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