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Politik: Fall für Fall

Mit der Einführung von so genannten Fallpauschalen (DRG) müssen die deutschen Krankenhäuser ihre Kostenrechnung in Zukunft komplett umstellen. Bezahlt wird dann nach bestimmten Krankheitsbildern – und nicht wie bisher nach der Verweildauer im Krankenhaus.

Mit der Einführung von so genannten Fallpauschalen (DRG) müssen die deutschen Krankenhäuser ihre Kostenrechnung in Zukunft komplett umstellen. Bezahlt wird dann nach bestimmten Krankheitsbildern – und nicht wie bisher nach der Verweildauer im Krankenhaus. Im Jahr 2007 wird das System Pflicht, einige Krankenhäuser beginnen schon jetzt mit der Umstellung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert nun kleine Korrekturen: Krankheiten wie Multiple Sklerose, Epilepsie, Aids und Rheuma sollten ausgenommen werden, sagte DKGHauptgeschäftsführer Jörg Robbers am Donnerstag. „Es lässt sich nicht alles ins DRG-System pressen“, kritisiert Robbers. Das Gesundheitsministerium arbeitet bereits an einer Novelle des Ende 2001 beschlossenen Fallpauschalen-Systems. Einzelne Krankheitsbilder sollten jedoch nicht ausgenommen werden, sagte eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. ce

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