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Politik: Gericht verzichtet auf Schily als Zeugen

Nebenkläger im Terrorprozess in Hamburg wollten Minister laden

Hamburg/Berlin (fan). Das Hamburger Oberlandesgericht hat im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Abdelghani Mzoudi einen Antrag der Nebenklage abgelehnt, Bundesinnenminister Otto Schily als Zeugen zu laden. Es sei zu erwarten, dass der Minister keine Aussagegenehmigung erhält, teilte der 3. Strafsenat am Freitag mit. Den Antrag hatte der Berliner Anwalt Andreas Schulz gestellt, der mehrere USBürger vertritt, die bei den Anschlägen vom 11. September 2001 Angehörige verloren haben. Schulz wollte Schily laden lassen, da dieser kürzlich mit dem amerikanischen Justizminister John Ashcroft vermutlich über die Aussagen des von den US-Behörden festgehaltenen Ramzi Binalshibh gesprochen hatte. Binalshibh gilt als einer der Chefplaner des 11. September.

Das Bundeskriminalamt hatte im Dezember in einem Fax eine „Auskunftsperson“ – vermutlich Binalshibh – zitiert, die Mzoudi zu entlasten scheint. Die Person hatte den US-Behörden gesagt, die Hamburger Terrorzelle habe nur vier Mitglieder gehabt. Mzoudi wurde nicht genannt. Daraufhin entließ das Gericht Mzoudi aus der Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger halten die Angaben der Person für unglaubwürdig. Eine Befragung Schilys wäre kurz vor dem Ende des Prozesses eine letzte Chance gewesen, zu erfahren, ob Binalshibh nicht doch Mzoudi belastet hat.

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