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ARCHIV - 18.10.2022, Berlin: ILLUSTRATION - Eine Frau kontrolliert einen Heizkostenverteiler zum Ablesen des Verbrauchs an einer Heizung.  Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Annette Riedl

Hinweis der Vermieter: Jobcenter übernehmen im Notfall hohe Nachforderungen für Heizkosten

Vor allem bei Mietwohnungen mit Fernwärme-Versorgung gehen die Nachforderungen oft in vierstellige Beträge. Wer das nicht zahlen kann, der kann einmalig beim Jobcenter Hilfe finden.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat darauf hingewiesen, dass bei finanziellen Schwierigkeiten von Mieterinnen und Mietern das Jobcenter einmalig die Kosten durch hohe Nachforderungen für das Heizen übernimmt. „Insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gehen die Nachforderungen der Versorger teilweise in vierstellige Beträge“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko am Montag. Wer das nicht zahlen könne, könne eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen.

Betroffene Mieterinnen und Mieter erhielten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung, so Gedaschko. Wichtig sei dabei, dass der Antrag in dem Monat gestellt werde, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. „Bis Ende 2023 hatten Mieter dafür noch drei Monate Zeit – das ist ab diesem Jahr mit der kürzeren monatlichen Frist anders.“

Insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gehen die Nachforderungen der Versorger teilweise in vierstellige Beträge.

GdW-Präsident Axel Gedaschko 

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft kritisierte eine „totale Intransparenz“ bei der Fernwärmeversorgung. Mieterinnen und Mieter erfahren demnach nicht, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie teils extrem hohe Nachforderungen zustande kommen. Häufig gebe es vor Ort auch nur einen Fernwärmeanbieter, sodass monopolartige Strukturen bestünden. „Das muss sich dringend ändern“, forderte Gedaschko.

Die Wohnungswirtschaft fordere seit langem eine gesetzlich vorgegebene Kostentransparenz und eine Preiskontrolle. „Nur so werden sich horrende Summen bei den Betriebskosten-Nachzahlungen für Mieter künftig wirksam verhindern lassen“, erklärte Gedaschko. Die Energiewirtschaft hatte kürzlich eine Preisvergleichsplattform für Fernwärme ab April angekündigt. (pbl/AFP)

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