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Politik: Kann man die PID verbieten?

Expertin widerspricht Unionsfraktionschef

Berlin - Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, hat sich für ein striktes Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. „Ich bin für ein Verbot der PID und eine Strafbewehrung“, sagte Kauder dem „Spiegel“. Der Versuch, die PID auf einige wenige Fälle zu beschränken, werde nicht gelingen. „Es wird nach meiner Überzeugung fast zwangsläufig zu Selektionen kommen“, sagte Kauder und nannte als Beispiel die Geschlechtswahl auf Druck der künftigen Eltern. Bei der PID werden Zellen von Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten untersucht.

Rechtsexperten widersprachen dem Vorstoß Kauders. „Die Gesetzgebung kann die PID nicht total verbieten, da dies wohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde“, sagte die Kieler Kriminologin Monika Frommel dem Tagesspiegel. Frommel ist Expertin für das Recht der Reproduktionsmedizin und hatte den Berliner Arzt Matthias Bloechle beraten, der vergangenen Sommer die Liberalisierung der PID vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritt. „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) dürfen einzelne Patienten und Patientinnen nicht von einer Behandlung ausgeschlossen werden. Das wäre aber der Fall, wenn man belasteten Paaren eine PID verweigert und damit eine mögliche Konfliktlage der Schwangeren sehenden Auges in Kauf nähme.“ Ein entsprechendes Urteil des EGMR werde wohl im Februar rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2010 überraschend entschieden, die PID sei „bei schweren genetischen Schäden“ straflos. Im Bundestag wird seitdem diskutiert, ob die Diagnosetechnik verboten oder restriktiv zugelassen werden müsse. Im Dezember legten Abgeordnete mehrerer Fraktionen einen gemeinsamen Entwurf vor, der die PID unter Auflagen erlaubt und eine Beratungspflicht vorsieht, ein weiterer Entwurf mit noch engeren Ausnahmen wird demnächst erwartet.

Auch die Beratungspflicht, wie sie etwa bei der Abtreibung vorgesehen ist, ist umstritten: „Eine Patientin zum Zeitpunkt einer PID ist nicht schwanger, sie will es werden. Dies bedeutet, dass sie auch nicht in einer rechtlich und tatsächlich vergleichbaren Lage ist wie eine Schwangere“, sagte die Kriminologin Frommel. Eine Frau nach der künstlichen Befruchtung sei noch nicht dem werdenden Leben gegenüber verpflichtet und könne nach dem Embryonenschutzgesetz frei entscheiden, ob sie schwanger werden wolle. Eine Pflicht zur Erhaltung der Embryonen fordere das Gesetz nicht, „somit ist auch eine Beratung wohl verfassungswidrig und verstößt gegen die Menschenrechtskonvention“. CDU-Fraktionschef Kauder betonte, „dass der Mensch kein Recht hat, über menschliches Leben zu verfügen“. Jost Müller-Neuhof

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