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Terrorhelfer-Prozess: Motassadeq scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des zu 15 Jahre Haft verurteilten Terrorhelfer Motassadeq verworfen. Der Schuldspruch des Hanseatischen Oberlandesgerichts sei nicht bedenklich, hieß es.

Karlsruhe - Die Chancen des zu 15 Jahren Haft verurteilten Terrorhelfers Mounir al Motassadeq, seine Strafe nicht antreten zu müssen, sind weiter gesunken. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde Motassadeqs gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Beihilfe zu 246-fachem Mord nicht an, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts. Zur Begründung hieß es, dass die Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig und der Schuldspruch verfassungsrechtlich nicht bedenklich sei.

Die Verteidiger des Marokkaners hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, falls die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) scheitere. Außerdem wollen die Anwälte eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim 7. Strafsenat des OLG anstreben.

Strafe auf 15 Jahre Haft verschärft

Das Oberlandesgericht hatte die Strafe gegen den Marokkaner wegen Beihilfe zum Mord an 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der am 11. September 2001 in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auf 15 Jahre Gefängnis neu festgesetzt.

Der BGH hatte zuvor ein Urteil des OLG vom August 2005 verschärft, das Motassadeq lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte. Zur Festsetzung einer neuen Strafe hatte der BGH das Verfahren anschließend an das OLG zurückverwiesen. (tso/ddp)

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