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Datenschutz: Protest gegen Aufzeichnung des Surfverhaltens

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, das Surfverhalten von Usern nicht aufzuzeichnen. Das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gehe zu weit.

Internetnutzer und Datenschützer protestieren gegen die geplante Aufzeichnung des Surfverhaltens einzelner Bürger. Das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehe weit über die bisherige Speicherung von Verbindungsdaten hinaus, kritisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Interessen der Web-Nutzer vertritt. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun."

Der Arbeitskreis forderte Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, das Vorhaben aufzugeben, das im Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" enthalten ist. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf demnach automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.

Unbegrenzte Speicherung wird nicht legalisiert

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums dürfen nur Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. "Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, zum Beispiel zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, werden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet", heißt es in der Mitteilung. Eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils würden nicht legalisiert. Auch bestehe keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder zu speichern.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die vorgesehene Ermächtigung bereits kritisiert und gewarnt, dass die Sicherheit nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen dürfe. Auch die vorgesehene Datenübermittlung insbesondere bei nicht erheblichen Straftaten an Strafverfolger und an den Verfassungsschutz gingen zu weit. (sgo/dpa)

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