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Prozess: Rechtsextreme Anwältin zu Haft verurteilt

Mit einer ungewöhnlich hohen Strafe ist am Montag in Mannheim der Prozess gegen die rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz zu Ende gegangen.

Berlin - Das Gericht verurteilte die 44-jährige Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler wegen Volksverhetzung, Nötigung und Beleidigung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Außerdem wurde ihr für fünf Jahre die Berufserlaubnis entzogen. Bislang wurden die meisten Holocaustleugner in Deutschland nur zu Strafen zwischen sechs Monaten und anderthalb Jahren verurteilt.

Stolz hatte Anfang 2006 als Anwältin des Holocaustleugners Ernst Zündel die Ermordung der Juden als „größte Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet. Anschließend sagte sie den beiden Schöffen, dass sie für den Fall einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ verdient hätten. Daraufhin schloss der Richter sie vom Verfahren aus. Als Reaktion schrieb Stolz einen Beschwerdebrief an das Gericht, den sie mit „Heil Hitler“ unterzeichnete.

In der Urteilsbegründung attestierte der Vorsitzende Richter am Montag der Anwältin ein „unhaltbares Menschen- und Geschichtsbild“. Die Öffentlichkeit müsse vor der Verbreitung revisionistischer Thesen im Gewand anwaltlicher Verteidigung geschützt werden. Die Höhe der Strafe begründet der Leitende Staatsanwalt Andreas Grossmann mit der vollkommenen Uneinsichtigkeit der Rechtsextremistin. „Frau Stolz hat nichts unversucht gelassen, um ihre Holocaustleugnungen während des zweimonatigen Prozesses weiterzuverbreiten“, sagte er dem Tagesspiegel.

Nach der Urteilsverkündung hob Stolz den rechten Arm und rief erneut „Heil Hitler“. Wegen Fluchtgefahr wurde sie noch im Gerichtssaal verhaftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihr Verteidiger war der wegen Volksverhetzung verurteilte rechtsextreme Szene-Anwalt Ludwig Bock. Er hatte vergeblich versucht seine Mandantin als eine „tragische Figur“ darzustellen, die lediglich von Horst Mahler gesteuert werde. Mahler saß zuletzt neun Monate wegen Volksverhetzung in Haft und erhielt ebenfalls ein vorläufiges Berufsverbot. Ernst Zündel wurde 2007 zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt. Johannes Radke

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