zum Hauptinhalt

Politik: Rot-grüne Bundesregierung will Entwurf bis Anfang 2001 vorlegen

Die Bundesregierung will in einem neuen Behindertengesetz bis Anfang 2001 das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot konkret umsetzen. Das "Eingliederungsgesetz" solle die sozialen Angebote von bislang acht verschiedenen Leistungsträgern koordinieren und unter einem gesetzlichen Dach zusammenfassen, sagte am Dienstag in Berlin der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD).

Die Bundesregierung will in einem neuen Behindertengesetz bis Anfang 2001 das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot konkret umsetzen. Das "Eingliederungsgesetz" solle die sozialen Angebote von bislang acht verschiedenen Leistungsträgern koordinieren und unter einem gesetzlichen Dach zusammenfassen, sagte am Dienstag in Berlin der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD).

Die etwa acht Millionen Behinderten in der Bundesrepublik erhalten Leistungen von jährlich 55 Milliarden Mark, sagte Haack. Den größten Anteil daran habe die Bundessozialhilfe mit 15 Milliarden.

Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft treten könnte, solle als Sozialgesetzbuch IX unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen für die Eingliederung und die Teilhabe von Behinderten vereinheitlichen, deren Arbeitsmarktchancen verbessern und die Gebärdensprache mit der Lautsprache gleichstellen. Letzteres bedeute unter anderem, unter bestimmten Bedingungen Gebärdendolmetscher zur Verfügung zu stellen. Der im Dezember vergangenen Jahres gegründete Nationale Behindertenrat werde Mitwirkungsrechte auf gesetzlicher Grundlage erhalten.

"Das Gesetz bedeutet unter anderem, dass ein ortsnahes einheitliches Beratungssystem geschaffen wird", sagte der Behindertenbeauftragte. Haack betonte, die Gespräche mit den Sozial- und Behindertenverbänden sowie den Parteien und Bundesländern seien "auf Konsens angelegt, um eine Gefechtslage wie bei der Gesundheitsreform zu vermeiden". Die Bundesländer müssten Bestimmungen des neuen Gesetzes dann noch umsetzen, hob Haack hervor. Das betreffe unter anderem die Vorschriften zum "barrierefreien Bauen" in den Landesbauordnungen. "Nicht mehr Fürsorge und Versorgung stehen daher im Mittelpunkt der politischen Anstrengungen, sondern die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false