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Vermittler gibt auf: Staatskrise in Belgien spitzt sich zu

Nach fast sieben Monaten ohne gewählte Regierung hat sich die Staatskrise in Belgien zugespitzt. Der offizielle Vermittler Johan Vande Lanotte, der die Parteien aus Flandern und der Wallonie zu Koalitionsgesprächen bewegen sollte, bat am Donnerstag König Albert II. um Entbindung von seiner Aufgabe.

Brüssel - „Es gibt keinen ausreichenden Willen, mit Verhandlungen zu beginnen“, sagte Vande Lanotte zur Begründung.    

Zuvor hatten vor allem die beiden wichtigsten Parteien der Niederländisch sprechenden Flamen, die nationalistische N-VA und die christdemokratische CD&V, mit neuen Forderungen auf einen Kompromissvorschlag Vande Lanottes reagiert. Dieser Vorschlag sollte die Grundlage von Gesprächen zwischen Flamen und Französisch sprechenden Wallonen über eine Staatsreform sein. Ohne Einigung über die Staatsreform ist eine Koalitionsbildung unmöglich.    

König Albert äußerte sich zunächst nicht zur Demission Vande Lanottes. Er bestellte den flämischen Vermittler lediglich für Montag erneut in den Palast. Sollte es keine Bereitschaft der flämischen Parteien zu Verhandlungen geben, könnte es Neuwahlen geben.

Beobachter halten es jedoch für eher unwahrscheinlich, dass damit eine neue Lage geschaffen würde. Seit den Parlamentswahlen vom vergangenen Juni gibt es in Belgien nur eine geschäftsführende Regierung unter der Leitung des früheren Premierminister Yves Leterme.

„Es gibt Grenzen für die Arbeit eines Vermittlers“, sagte Vande Lanotte am Donnerstag. Man könne Pferde „zwar an die Tränke führen, nicht aber zum Trinken zwingen“. Vande Lanotte hatte den sieben an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien einen ausführlichen Kompromissvorschlag gemacht, auf den die beiden wichtigsten Parteien Flanderns ihrerseits mit neuen Bedingungen für die Fortführung der Verhandlungen antworteten. Der Vermittler hatte unter anderem vorgeschlagen, dass die Regionen zusätzlich 15 Milliarden Euro Steuereinnahmen erhalten sollen und auch die Steuersätze für Privatpersonen festlegen dürfen. dpa

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