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Politik: Struck will Gesetz zur Luftsicherheit nicht ändern

Berlin Im Streit um das Luftsicherheitsgesetz setzt die Regierung auf eine Klärung durch das Verfassungsgericht. Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) lehnt es ab, Teile der Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler gegen die Erlaubnis zum Abschuss entführter Flugzeuge durch eine nachträgliche Grundgesetzänderung auszuräumen.

Berlin Im Streit um das Luftsicherheitsgesetz setzt die Regierung auf eine Klärung durch das Verfassungsgericht. Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) lehnt es ab, Teile der Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler gegen die Erlaubnis zum Abschuss entführter Flugzeuge durch eine nachträgliche Grundgesetzänderung auszuräumen. Struck machte deutlich, dass er im Notfall den Abschussbefehl erteilen wird, solange die Neuregelung nicht von Karlsruhe gestoppt ist. Das neue Gesetz schaffe auch für die Piloten, die den Abschussbefehl befolgen müssten, straf- und zivilrechtliche Sicherheit. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte Jahre dauern, wenn die angekündigten Klagen nicht als Eilantrag auf einstweilige Anordnung erhoben werden. Derweil zeichnet sich ein breites Spektrum an Klägern ab. So schließen sich wohl alle unionsregierten Länder der von Bayern angekündigten Klage an. Auch in der Unionsfraktion gibt es die Neigung, der Aufforderung Köhlers zur gerichtlichen Klärung nachzukommen. Zudem wollen Einzelpersonen wie der FDP-Politiker Burkhard Hirsch das Gesetz anfechten. bib

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