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Björn Clemens (l), Verteidiger des Mitangeklagten Markus H., spricht mit seinem Mandanten. (Archivfoto).

© dpa/Boris Roessler

Wegen Beihilfe angeklagt: Verteidiger in Lübcke-Prozess fordert Freispruch für Markus H.

Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. politisch beeinflusst haben. Sein Anwalt weist das zurück. H. sei für die „erlittene Untersuchungshaft“ zu entschädigen.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Markus H. für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass H. „für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist“.

Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, H. habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst politisch beeinflusst und radikalisiert. Unter anderem verwies er auf Ernsts Besuch bei einer Sonnenwendfeier bei einer „Zentralfigur der rechten Szene“ Jahre nach seinem angeblichen Ausstieg. „Herr Ernst ist nicht ausgestiegen, deswegen bedurfte es auch nicht Herrn H., um wieder einzusteigen, denn der war nie draußen.“

In dem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat wird dem 47 Jahre alten Deutschen Ernst vorgeworfen, im Juni 2019 den CDU-Politiker Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Ernst hatte die Tat gestanden, allerdings unterschiedliche Tatversionen geschildert. Nach seiner Aussage vor Gericht war auch H. am Tatort.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten für H. gefordert. (dpa)

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