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Politik: Viel zu spät?

Der Bundeswehr-Verband wehrt sich dagegen, die Fußball-Weltmeisterschaft mit Soldaten zu sichern

Berlin - Selbst wenn sich die Politiker jetzt ganz schnell einigen würden – für die Fußball-Weltmeisterschaft käme eine Rechtsänderung, die den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der Spiele erlaubt, wohl zu spät. „Ich weiß nicht, wie die Soldaten bis zur WM noch ausgebildet werden sollten“, sagt der Vizevorsitzende des Bundeswehr-Verbandes, Ulrich Kirsch. Dafür reiche die Zeit nicht mehr. Und bisher, so gibt er zu bedenken, „sind wir für Polizeiaufgaben nicht ausgebildet“.

In Bad Reichenhall bedurfte der Bundeswehreinsatz keiner Gesetzesänderung. Allerdings war er auch hier streng juristisch ein Grenzfall. Als die Eislaufhalle unter den Schneemassen zusammengebrochen war, standen binnen kurzem Soldaten der am Ort stationierten Gebirgsjäger-Brigade an den Straßen, wiesen Schaulustige ab und hielten Rettungsfahrzeugen die Wege frei. Um den Hilfseinsatz gebeten, wie es das Grundgesetz befiehlt, hatte die Militärs zu diesem frühen Zeitpunkt niemand. Gelobt worden sind sie trotzdem für die schnell entschlossene Eigenmächtigkeit im Dienst der guten Sache. „Soll ich denen denn sagen: Das dürft ihr eigentlich nicht?“, fragt ein Spitzenmann aus dem Verteidigungsministerium.

Der Vorgang illustriert etwas von dem Problem hinter der Forderung nach Einsatz der Bundeswehr im Inneren, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht müde wird zu erheben. Nach gültiger Rechtslage darf die Armee nur bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen aushelfen – sofern die eigentlich zuständigen behördlichen Stellen Soldaten anfordern. Aus eigenem Antrieb anpacken dürfen die Uniformierten nicht. Das Grundgesetz ist da eindeutig: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“, diktiert Artikel 87a eingedenk der Erfahrungen mit dem Missbrauch der Reichswehr als innenpolitischem Kampfinstrument. Ob allerdings auch präventive Einsätze bei der Amtshilfe zulässig sind, etwa zur Abwehr von Terrorgefahren, ist unter Politikern und Rechtsexperten umstritten.

Grundlegendes ändern wollen auch jene Unionspolitiker nicht, die einem verstärkten Bundeswehreinsatz im Inneren das Wort reden. Von Fall zu Fall die Möglichkeiten erweitern aber schon. Wobei Schäuble, vermuten Koalitionspolitiker, die Debatte um Soldaten als Sicherungshelfer für die Weltmeisterschaft auch deshalb so unbeirrbar führt, damit ihm niemand nachsagen kann, er habe nicht das Menschenmögliche getan. Unübersehbar zudem, dass der alte Polit-Fuchs Schäuble den Boden bereiten will für das Verfassungsgerichtsurteil über das Luftsicherheitsgesetz, das für März erwartet wird.

Die Richter müssen entscheiden, ob es gegen das Grundgesetz verstößt, dass der Verteidigungsminister den vorsorglichen Abschuss eines mutmaßlich von Terroristen gekaperten Flugzeugs befehlen kann. Dabei dürften sie auch Hinweise darauf geben, ob und wie weit die Armee zur Abwehr drohender nichtmilitärischer Gefahr eingesetzt werden darf. Sollte Karlsruhe dies grundsätzlich bejahen, wäre der Weg frei für neue Überlegungen – in den Koalitionsabsprachen ist das ausdrücklich vorgesehen. Womöglich werden diese Gespräche noch dringlicher, wenn das Gericht das Luftsicherheitsgesetz verwirft. Es war schließlich vom Ex- Verteidigungsminister und heutigen SPD-Fraktionschef Peter Struck gefordert worden, um Luftwaffenpiloten aus einer rechtlichen Grauzone herauszuhalten.

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