zum Hauptinhalt
In den Räumen vom Statistischen Landesamt werden die Umschläge mit den Stimmzetteln der Briefwähler aus Bremen sortiert.

© dpa/Sina Schuldt

Vier Bezirke betroffen: Bremer Landeswahlleiter legt nach Panne Einspruch ein

Bei der Wahl am 14. Mai sind rund 1400 Stimmen verloren gegangen. Das Wahlprüfungsgericht muss nun entscheiden, ob die Wahl teilweise wiederholt wird.

Nach einer Panne bei der Bremischen Bürgerschaftswahl hat der Landeswahlleiter angekündigt, für die vier betroffenen Bezirke Einspruch über die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Das teilte eine Sprecherin der Wahlleitung am Donnerstag mit. Etwa 280 Wahlzettel mit rund 1400 Stimmen waren bei der Wahl am 14. Mai verloren gegangen.

Wegen der fehlenden Stimmen könnten innerhalb der Parteilisten Verschiebungen entstehen, so dass Nachrücker ins Landesparlament einziehen oder Abgeordnete ihr Mandat verlieren, sagte die Sprecherin. Auf die Sitzverteilung habe der Fehler aber keinen Einfluss. Das Bremer Wahlprüfungsgericht muss entscheiden, ob die Wahl in den vier betroffenen Bezirken wiederholt wird.

Zweieinhalb Wochen nach der Wahl im kleinsten Bundesland steht auch das amtliche Endergebnis fest. Zu dem bereits veröffentlichten vorläufigen amtlichen Endergebnis gibt es demnach bei den Verteilungen der Stimmen und der Sitze keine Änderungen.

Die SPD gewann mit 29,8 Prozent der Stimmen. Sie führt derzeit Koalitionsgespräche mit den Grünen (11,9 Prozent) und der Linken (10,9 Prozent). Größte Oppositionspartei ist die CDU mit 26,2 Prozent der Stimmen. 9,4 Prozent der Stimmen erhielt die Bewegung Bürger in Wut (BiW), 5,1 Prozent entfielen auf die FDP. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false