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Politik: Was der Zentralrat der Juden ist

Der 1950 gegründete Zentralrat der Juden in Deutschland versteht sich als die politische Repräsentanz der jüdischen Gemeinschaft. Die Dachorganisation umfasst 16 jüdische Landesverbände und rund 40 jüdische Gemeinden.

Der 1950 gegründete Zentralrat der Juden in Deutschland versteht sich als die politische Repräsentanz der jüdischen Gemeinschaft. Die Dachorganisation umfasst 16 jüdische Landesverbände und rund 40 jüdische Gemeinden. An ihrer Spitze stand seit September 1992 der Frankfurter Immobilienkaufmann Ignatz Bubis als Nachfolger von Heinz Galinski. Der verstorbene Bubis gehörte zu den Überlebenden des Holocaust.

Eines der Hauptziele des Zentralrats ist laut Präsidiumsmitglied Michel Friedman ein intensives Bemühen um die junge Generation. Der Zentralrat wolle die Werte von Freiheit und Menschenwürde in den Vordergrund der gesellschaftspolitischen Diskussion stellen.

Mitglieder zählt die jüdische Gemeinschaft in Deutschland mittlerweile 80 000. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl vor allem durch die Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion verdreifacht. Als größte jüdische Gemeinde in Deutschland gilt Berlin mit über 10 000 Mitgliedern.

Der Dachverband hat mehrere Kompetenzen: So ist er die zentrale Wohlfahrtsstelle und steuert überregional die soziale Betreuung von jüdischen Jugendlichen und Senioren. Bundesweit unterhält die Organisation insgesamt fünf Zentren für junge und alte Menschen. Ferner gibt sie die "Allgemeine Jüdische Wochenzeitung" heraus, die seit 1946 erscheint. Diese einzige überregionale jüdische Zeitung kommt alle zwei Wochen in einer Auflage von 10 000 Exemplaren heraus.

Das oberste Organ des Zentralrats ist die Ratsversammlung. Auf jeweils 1000 Gemeindemitglieder entfällt ein Delegierter. Zur Zeit besteht die Ratsversammlung aus 88 Delegierten. Die Versammlung entscheidet über Grundsatzfragen, verabschiedet den Haushalt und entsendet drei Mitglieder ins Präsidium.

Eine Schwäche des Zentralrats, so sieht es Artur Süsskind, Mitglied der Ratsversammlung, sei seine "Unfähigkeit, auf seine Mitglieder Druck auszuüben und ihnen Weisung zu erteilen". Vom Präsidium, dem Direktorium oder der Ratsversammlung können zwar Beschlüsse gefasst werden, deren Umsetzung finde laut Süsskind in den Gemeinden aber "keine Beachtung".

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