zum Hauptinhalt
Mehr Zeit für ihre kleinen Kindern wünschen sich die meisten Eltern - die Reform des Elterngeldes soll das möglich machen.

© picture alliance/dpa

Partnerschaftsbonus trotz Vier-Tage-Woche: Wie der Bundestag das Elterngeld noch flexibler gestaltet

Es ist sehr beliebt und kostet den deutschen Staat eine Menge Geld: Nun wird das Elterngeld familienfreundlich reformiert.

Von Hans Monath

Eine der wichtigsten Leistungen für Familien, das Elterngeld, wird flexibler und unbürokratischer. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Novelle, die es möglich machen soll, dass Teilzeitarbeit und Elterngeld einfacher kombinierbar werden. Mütter und Väter von Frühchen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Außerdem wird der Bezug für Spitzenverdiener eingeschränkt.

Ziel des Gesetzes sei es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern und mehr partnerschaftliches Handeln der Eltern zu ermöglichen, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD).

Dafür werden die Optionen für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges so ausgeweitet, dass eine Vier-Tage- Woche möglich wird. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird.

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können.

Die Reform sieht zudem vor, dass für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt wird. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate, wie Giffey sagte.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die Reform wird laut der Ministerin kostenneutral sein. Die Flexibilisierung wird durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes finanziert. Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, sollen kein Elterngeld mehr erhalten. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen.

Sie verantwortet die Reform der 14 Jahre alten Leistung: Familienministerin Franziska Giffey im Bundestag.

© dpa

Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der Elterngeldbezieher. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.

Das Elterngeld war im Jahr 2007 von einer großen Koalition eingeführt worden. Es wurde seither mehrfach reformiert mit dem Ziel, mehr Väter zur Erziehungsarbeit zu ermutigen. Deren Anteil an den Beziehern der Leistung steigt, sie pausieren im Job aber mit sehr großer Mehrheit viel kürzer als Mütter. Die Leistung erhalten Eltern, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten.

Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst. Mehr als sieben Milliarden Euro kostet das pro Jahr. Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten im September dieses Jahres. Grüne und Linke kritisierten, dass Hartz-IV-Empfänger auch weiterhin kein Elterngeld erhalten, weil die Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false