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Bezahlkarte für Geflüchtete (Symbolbild).

© dpa/Sven Hoppe

Alleingang in Märkisch-Oderland: Erster Landkreis in Brandenburg teilt Bezahlkarte für Asylbewerber aus

Noch stimmt sich die Landesregierung über die flächendeckende Einführung der Karte ab. Der Landkreis Märkisch-Oderland will darauf aber nicht warten und startet das Projekt nun in Eigeninitiative.

Als erster Landkreis in Brandenburg teilt Märkisch-Oderland an diesem Montag seine neuen Bezahlkarten für Flüchtlinge aus. Der Kreis ging das Projekt im Alleingang an. Er wollte nicht auf ein bundes- und landesweites Verfahren zur Ausgabe der Bezahlkarten warten.

Damit erhalten die Asylbewerber in Märkisch-Oderland staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Scheck, sondern als Guthaben auf der Karte.

Auch die anderen Landkreise in Brandenburg wollen das System einer Bezahlkarte einführen. Die Landesregierung stimmt sich darüber ab. Die Höhe des Taschengelds beziehungsweise der maximalen Bargeldabhebung sorgte in der rot-schwarz-grünen Koalition aber für Querelen.

Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte schon vorher dafür geworben.

Der Bundesrat hatte den in der Ampel-Koalition lange umstrittenen bundesgesetzlichen Rahmen für die Bezahlkarte für Asylsuchende Ende April verabschiedet.

Einige Kommunen haben Karte bereits eingeführt

Bereits zuvor hatten einige Kommunen das Projekt teils im Alleingang gestartet. In Hamburg war die Bezahlkarte bereits im Februar in einem bundesweiten Pilotprojekt eingeführt worden. Dort können Geflüchtete Bargeld in Höhe von 50 Euro pro Monat abheben, die restliche Summe kann in Geschäften per Kartenzahlung getätigt werden.

In Bayern startete etwa der Landkreis Straubing Ende März damit, ebenso wie der Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Über die bundesweit einsetzbare Chipkarte sind auch Bargeldauszahlungen von höchstens 50 Euro pro Kopf als Taschengeld möglich. (dpa)

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