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Brandenburg: Neuer Prozess wegen Gefangenen-Ausgang Zwei Psychiater des Landeskrankenhauses

in Brandenburg an der Havel erneut vor Gericht

in Brandenburg an der Havel erneut vor Gericht Potsdam - Der erneute Prozess gegen zwei Psychiater des Landeskrankenhauses in Brandenburg an der Havel, die 1998 einem Sexualstraftäter einen folgenschweren Ausgang unter anderem mit zwei begangenen Morden gewährt hatten, beginnt am 5. April. Zunächst seien sechs Verhandlungstage anberaumt, sagte ein Sprecher des Potsdamer Landgerichts. Wegen der Erkrankung einer Zeugin musste die ursprünglich ab November 2004 geplante Hauptverhandlung verschoben werden. Das Gericht muss sich erneut mit dem Fall beschäftigen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche für die Ärzte durch das Landgericht im Jahr 2002 aufgehoben hatte. Die Mediziner waren damals von dem Vorwurf freigesprochen worden, durch den „sorgfaltswidrig gewährten Ausgang fahrlässig den Tod von zwei Frauen sowie Körperverletzungen von acht weiteren Frauen“ verursacht zu haben. Der BGH in Leipzig befand dagegen am 13. November 2003, dass die Verbrechen des Straftäters zweifelsfrei im Zusammenhang mit dem genehmigten Ausgang stünden. Nachdem die Ärzte dem Sexualstraftäter im Oktober 1998 Ausgang gewährt hatten, war der Mann untergetaucht und hatte zwischen Dezember 1998 und Juni 1999 zwölf Rentnerinnen überfallen. Zwei von ihnen ermordete er. Über das Ausmaß der Mitschuld der Ärzte muss nun erneut das Landgericht befinden. Dieses hatte in seinem Urteil vom Oktober 2002 offen gelassen, ob der gewährte Ausgang pflichtwidrig war. Diese Frage war nach Auffassung der Richter nicht entscheidend, weil die Klinik unzureichend gesichert und dem Straftäter schon früher die Flucht gelungen war. Der Mann hätte damit die Verbrechen auch ohne Genehmigung des Ausgangs begehen können. Aus Sicht des BGH können Ärzte jedoch zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein psychisch kranker Straftäter bei einem Ausgang ein Verbrechen verübt. Der BGH hatte sich auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche mit dem Fall befasst. Die Anklagevertretung hatte in erster Instanz je ein Jahr Freiheitsstrafe und Geldbußen gefordert. Zum Zeitpunkt des BGH-Urteils waren die Mediziner weiter in dem Landeskrankenhaus tätig. Nach Angaben ihrer Verteidiger hatten sie eine Abmahnung erhalten. Ihr früherer Patient wurde im Frühjahr 2000 wegen zweifachen Mordes und einer Serie brutaler Überfälle zu lebenslanger Haft verurteilt, die Richter ordneten zudem Sicherungsverwahrung an. dpa

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