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Landeshauptstadt: Cannabis bandenmäßig angebaut

Geldfälscher-Prozess: Bewährung für Jens H.

„Erst qualmte mein Ofen, dann rutschte eine Palme vom Transporter und ich legte mich auf dem Glatteis lang“, so Jens H. (33) kurz vor der gestrigen Urteilsverkündung. Tief im Inneren hoffte der Potsdamer, die Pechsträhne möge sich nicht fortsetzen, das Landgericht würde ihm die Chance der Bewährung erteilen, wie es sein Verteidiger vor genau einer Woche beantragte. Dann die Worte des Kammervorsitzenden Bert Weber: „Der Angeklagte ist des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande sowie eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem hat er eine Geldauflage von 1500 Euro an die Tropenwaldstiftung zu zahlen.“ Nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei dem Großpflanzenverleiher, dass er an der beabsichtigten Fälschung von 50-Euro-Noten in Millionenhöhe in einer stillgelegten Gärtnerei in Caputh beteiligt war.

Beim Ausheben der Werkstatt am 16. Dezember 2004 entdeckte die Polizei neben 4400 Druckbögen, die ausgereicht hätten, knapp eine Million Euro herzustellen, auch 277 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe zwischen fünf und 25 Zentimetern. In dem seit September 2005 laufenden Prozess hatte Jens H. beteuert, lediglich die Erde für die Cannabispflanzen besorgt zu haben. Auch die Ende vorigen Jahres u. a. wegen versuchter Geldfälschung zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilten Weißrussen Vladislav L. und Aliaksei S. sowie der Deutsch-Iraner Hasan Y. – er erhielt viereinhalb Jahre Haft – betonten, Jens H. habe ihnen zwar die Räume des Verwaltungsgebäudes vermietet, er habe jedoch keine Kenntnis von der darin eingerichteten Werkstatt gehabt.

Allerdings – so Kammervorsitzender Weber in seiner Urteilsbegründung – sei der Angeklagte schnell bereit gewesen, an dem erwarteten finanziellen Gewinn des Cannabisanbaus teilzuhaben. Als es mit der Herstellung der falschen Fünfziger nicht so flott voranging, wie es die Bande erwartete, habe man sich entschlossen, sich ein zweites Standbein zuzulegen. „Nach Blüten aus der Gärtnerei kam man auf Gras. Mit dem Anbau von Cannabis wollte sich die Gruppe eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle verschaffen.“ Obwohl Jens H. dabei nur als Gehilfe in Erscheinung trat, müsse er sich laut BGH-Rechtsprechung die Mitgliedschaft in einer Bande – wenn auch in einem minder schweren Fall – anrechnen lassen.

Strafmildernd wertete die Kammer das Geständnis des Angeklagten. Er sei allerdings mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, zudem Bewährungsversager. „Das ist ihre letzte Chance. Sollten Sie während der nächsten drei Jahre auch nur eine einzige Straftat begehen, wandern Sie unweigerlich hinter Gitter“, warnte der Vorsitzende.

Noch warten die Ende vorigen Jahres in Berlin verhafteten Hintermänner der international operierenden Bande auf ihren Prozess. Ihre Ergreifung wurde möglich, weil die in Potsdam verurteilten Ausländer ihr Schweigen brachen.

Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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