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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein Käse-Fondue und seine Folgen

Jurist in spe auf der Anklagebank / Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug

Gäbe es ein Mauseloch im Gerichtssaal, würde Benjamin B.* (22) liebend gern darin verschwinden. Der Platz auf der Anklagebank behagt ihm gar nicht. Seine Pein wird noch größer, als die Vorsitzende nach dem Beruf fragt. „Ich bin Jura-Student im fünften Semester“, antwortet er leise, senkt dann den Kopf. „Mich muss der Teufel geritten haben.“

Der gut aussehende junge Mann wurde in der Nacht des 22. Oktober 2005 von der Polizei „entspannt dösend“ hinter dem Steuer seines VW Golf angetroffen. Ein Kumpel auf dem Beifahrersitz schlief bereits selig. Die Beamten schöpften Verdacht, dass Alkohol im Spiel sein könnte, fuhren Benjamin B. zur Blutprobe. Ergebnis: 1,54 Promille. Da der Sudiosus seinen Führerschein vergessen hatte, spendierten sie ihm eine kostenlose Streifenwagentour nach Hause, stellten das Dokument sicher. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr folgte auf dem Fuße. „Vater und Mutter waren sicher begeistert“, fragt die Richterin den noch im Elternhaus Wohnenden. Benjamin nickt. „Ich schäme mich so. Das war mir wirklich eine Lehre.“

An jenem Tag habe er einen befreundeten Schweizer besucht, der aus Anlass seiner Heimreise zu einem Käse-Fondue eingeladen hatte. „Eigentlich wollte ich dazu höchstens ein Glas Wein trinken“, erzählt der Angeklagte. „Aber dann hat mein Bekannter irgendwelche komischen Biere aus seiner Heimat gereicht. Anschließend gab es noch etwas Stärkeres. Das hat mich völlig aus den Socken gehauen.“ Wieso er sich dennoch ins Auto setzte, kann sich Benjamin B. nicht erklären. Er weiß auch nicht mehr, dass er mit „unangepasster Geschwindigkeit und laut aufheulendem Motor“ von der Wohnung seines Gastgebers losfuhr, danach allerdings bald wieder stoppte, das Licht löschte und die Augen zuklappte.

„Wenn ich das nächste Mal vor Gericht stehe, dann hoffentlich auf der anderen Seite“, erklärt der Student in seinem letzten Wort. Das kann die Vorsitzende nur begrüßen. „Sie werden ja sicher einmal als Jurist tätig sein. Da ist es wichtig, dass Ihr Register sauber ist.“ Bei Rechtsgelehrten werden – anders als bei den übrigen Berufsgruppen – nämlich auch Geldstrafen unter 90 Tagessätzen ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

Lässt sich Benjamin B. künftig nichts mehr zu Schulden kommen, dürfte die gestern gegen ihn verhängte Sanktion von 30 Tagessätzen zu je fünf Euro längst aus dem Bundeszentralregister getilgt sein, wenn er sich um einen Arbeitsplatz bewirbt. Auch dass er nach seinem Fehltritt ein Jahr lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein musste, ist dann Geschichte.

(Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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