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Landeshauptstadt: Freispruch vom Betrugsvorwurf

„Es kommt nicht darauf an, ob die Angeklagten wirklich derart hochwertige Güter besessen haben. Entscheidend ist, ob die Sachen mit ihrem Einverständnis aus dem Haus geräumt wurden.

„Es kommt nicht darauf an, ob die Angeklagten wirklich derart hochwertige Güter besessen haben. Entscheidend ist, ob die Sachen mit ihrem Einverständnis aus dem Haus geräumt wurden. Und das ist nach meiner Überzeugung mit ja zu beantworten“, fasste der Staatsanwalt das Ergebnis von sechs Verhandlungstagen zusammen. Er beantragte, Dieter D.* (48) wegen Vortäuschens einer Straftat, versuchten sowie vollendeten Betruges und falscher Versicherung an Eides statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen. Die 26-jährige Gattin des arbeitslosen Dachdeckermeisters solle wegen versuchten Versicherungsbetruges mit sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sanktioniert werden. Das Schöffengericht kam allerdings zu der Überzeugung: Mit Sicherheit könne Dieter D. nur der falschen eidesstattlichen Versicherung überführt werden. Hierfür erhielt der hoch verschuldete Potsdamer, dem die Gewerbeerlaubnis bereits vor einiger Zeit entzogen wurde, eine Geldstrafe von 1200 Euro. Von den übrigen Vorwürfen seien er und seine Gattin freizusprechen. „Wir sind nicht von Ihrer Unschuld überzeugt. Letzte Zweifel bleiben“, so die Vorsitzende Richterin. „Doch obwohl wir eine Vielzahl von Zeugen gehört haben, sind ihnen die anderen Taten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.“

Laut Anklage soll Dieter D. am 7. Januar 2005 bei der Kripo einen Einbruch in das von ihm, seiner polnischen Ehefrau sowie ihren zwei Brüdern bewohnte Haus gemeldet, den Verlust der gesamten Einrichtung – darunter ein Plasmafernseher für 7400 Euro, eine Heimkinoanlage für etwa 4300 Euro, mehrere Computer, Kleidung, Schmuck, ein zentnerschwerer Tresor, Werkzeug, eine wertvolle Waffensammlung – angezeigt und bei der Versicherung 359 000 Euro Schadenersatz geltend gemacht haben (PNN berichteten). Pikant: Erst am 30. November 2004 hatte Dana D. eine Hausratsversicherung über 149 000 Euro und eine Gewerbeinhaltsversicherung über 210 000 Euro abgeschlossen. Wäre der Coup geglückt, wäre das Pärchen saniert gewesen. Doch die Versicherung zahlte lediglich 3400 Euro.

Während Dana D. vor Gericht schwieg, beteuerte ihr Ehemann, während des Weihnachtsurlaubs Opfer dreister Einbrecher geworden zu sein, die das gesamte Haus leer geräumt hätten. Dass er im Jahr 2003 zwei Gerichtsvollzieher über seine finanziellen Verhältnisse täuschte, indem er angab, quasi mittellos zu sein, in Wahrheit jedoch über drei Konten, Waffen und einen Bartresen im Wert von 5100 Euro verfügte, vermochte er nicht recht nachzuvollziehen. (*Namen geändert.) Hoga

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