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ARCHIV - 20.03.2024, Brandenburg, Potsdam: Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident des Landes Brandenburg, spricht in der Debatte des Landtages.  (zu dpa: «Landtag berät über Regelabfrage beim Verfassungsschutz») Foto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Bernd settnik

Vorstoß im Brandenburger Landtag: Führungszeugnisse für alle

Im Brandenburger Landtag will man künftig bei der Auswahl von Mitarbeitern genauer hinsehen. Das soll auch möglichst für Fraktionsmitarbeiter gelten.

Die Nachricht sorgte weltweit für Schlagzeilen: Ein mittlerweile ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Europakandidaten Maximilian Krah wurde wegen des Verdachts der Spionage für China festgenommen. Solche Fälle gab es im Brandenburger Landtag bislang nicht. Doch auch dort wird angesichts von manchen als rechtsextrem eingestuften Fraktionsmitarbeitern darüber diskutiert, wie man künftig mit dem Personal der Abgeordneten und Fraktionen umgeht.

„Es gibt einen Unterschied zwischen den Mitarbeitern von Abgeordneten und den Mitarbeitern von Fraktionen“, sagt Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke dieser Zeitung. Wer von einem Abgeordneten in dessen Wahlkreisbüro beschäftigt wird, wird über die Landtagsverwaltung eingestellt, und muss dort unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Wer dagegen von einer Fraktion eingestellt wird, erfährt die Verwaltung nicht: Fraktionen sind eigene Rechtspersönlichkeiten mit hoher Autonomie. Deswegen kann der Landtag nicht einfach regeln, wer in der Fraktion der Linken, der Grünen oder der AfD beschäftigt werden darf.

Gutachten empfiehlt Führungszeugnisse

Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes schlägt nun allerdings vor, dass auch die Fraktionsmitarbeiter Führungszeugnisse vorlegen sollten. Enthielten diese Eintragungen oder fehlten sie, sollte der Landtag die Zuschüsse an die Fraktionen reduzieren. „Ich finde, dass das der Standard werden sollte“, sagt Raschke am Mittwoch dieser Zeitung.

Ähnlich hatte sich bereits am Dienstag auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann geäußert. Die AfD lehne das Deutschland, das durch das Grundgesetz geschützt sei, so tief ab, dass sie nicht davor zurückschrecke, gemeinsame Sache mit den Feinden des Landes zu machen, sagte er in der wöchentlichen Pressekonferenz nach der Fraktionssitzung.

Politische Debatte erst nach der Wahl

Für die nächste Legislaturperiode schlug Redmann deswegen eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags vor. Es müsse sichergestellt werden, dass Mitarbeitern, deren Zuverlässigkeit im Hinblick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht gewährleistet erscheint, der Zugang zu sensiblen Informationen verwehrt wird. Und auch SPD-Fraktionschef Daniel Keller sprach sich gegenüber dieser Zeitung dafür aus, eine derartige Debatte zu führen. Dies dürfe allerdings erst nach der Wahl passieren, weil man sich nicht dem Vorwurf aussetzen wolle, politische Mitbewerber zu behindern.

Allerdings verlangt auch die AfD auf jedem Parteitag Führungszeugnisse von ihren Kandidaten. Doch wenn die Versammlungsleiter die Bewerber fragen, ob in einem Führungszeugnis Eintragungen vorhanden sein könnten, gibt es eine Standardantwort - „Nein“. Denn wer bislang nicht zu einer Haftstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde, findet auch keine Eintragungen in seinem Führungszeugnis vor - egal, wie er sich ansonsten in der Öffentlichkeit verhält.

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