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Landeshauptstadt: ZWEI RECHTSLAGEN

Grundstücke nach dem Mauergesetz: Bei einem Teil der Grundstücke wird nach dem so genannten Mauergesetz verfahren. Danach bietet die Oberfinanzdirektion das Ufer zum Kauf an.

Grundstücke nach dem Mauergesetz: Bei einem Teil der Grundstücke wird nach dem so genannten Mauergesetz verfahren. Danach bietet die Oberfinanzdirektion das Ufer zum Kauf an. Die Kommune kann ein öffentliches Interesse geltend machen, was durch den gestrigen Beschluss praktisch geschehen ist. Die Stadt muss jedoch für eine Nutzung den Grund und Boden kaufen. Rückübertragene Grundstücke: Einige Grundstücke haben nach teilweise langwierigen Rückübertragungsverfahrens rechtmäßige Eigentümer, die formal bis zur Wassergrenze über ihren Grund und Boden verfügen können. Das haben einige nach dem gestrigen Beschluss der Stadtverordentenversammlung durch Aufreißen des Weges und Aufrichten von Zäunen getan.

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